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- 11.04.2017 um 13:56
Seit Jahresbeginn ist das zweite Pflegestärkungsgesetz nun vollständig in Kraft getreten. Es gibt einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, der etwa Demenzerkrankungen stärker berücksichtigt. Und die drei Pflegestufen sind fünf Pflegegraden gewichen.
Trotzdem der Reform bleibt die gesetzliche Pflegeversicherung aber nur ein Teilschutz. So betont Michael Hauer, Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP), dass „die gesetzlichen Leistungen nur einen Teil der anfallenden Kosten abdecken und viele Menschen eine erhebliche Versorgungslücke befürchten müssen“.
„Der Einstieg ins Verkaufsgespräch wird durch die Pflege-Reform erleichtert“
Eine private Vorsorge für den Pflegefall sei daher wichtiger denn je, so Hauer weiter. Sowohl Lebens- als auch Krankenversicherer bieten dabei unterschiedliche Produkte zur Absicherung an. Am verbreitetsten sind die Pflegetagegeldprodukte und genau die hat sich das IVFP mal genauer angeschaut.
23 Tarife von 23 Anbietern haben die Tester auf bis zu 65 Einzelkriterien hin untersucht. Das Gesamtergebnis setzt sich aus der Summe der vier Teilbereiche Unternehmensqualität, Preis-Leistung, Flexibilität und Transparenz/Service zusammen.
Allianz liegt vorne
Die Berechnungen gelten für drei Modellkunden (30, 45 und 60 Jahre), die im 85. Lebensjahr zum Pflegefall werden. Als Kalkulationsgrundlage dienen 50 Euro Tagegeld im Pflegegrad 5 beziehungsweise 80 Prozent davon im Pflegegrad 4, 60 Prozent im Pflegegrad 3, 30 Prozent im Pflegegrad 2 und 20 Prozent im Pflegegrad 1.
Zu den Top-Tarifen der Kategorie „Exklusiv“ gehören das Allianz Pflegetagegeld Best (Note: 1,1) und – jeweils mit der Note 1,4 – das Pflege Tagegeld PTG der DKV, Olga-Flex der Halleschen, Pflegetagegeld Premium-Plus der Württembergischen, Pflege-Privat Premium Plus der Union und Pflege-Privat Premium Plus der Bayerischen Beamtenkrankenkasse.
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