- Von Juliana Demski
- 29.03.2017 um 10:45
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz soll helfen, die „Rente vom Chef“ neu zu beleben und die Zahl der Abschlüsse zu erhöhen. Und die Mehrheit der mittelständischen Unternehmen in Deutschland ist auch davon überzeugt, dass die Reform der betrieblichen Altersversorgung (bAV) dazu beitragen kann.
Aber: Nur etwa 17 Prozent der Unternehmen wollen die Reform nutzen und 2018 entsprechende Tarife anbieten. Das zeigt die Studie „Betriebliche Altersversorgung im Mittelstand 2017“ des Versicherers Generali, für die rund 200 bAV-Verantwortliche aus mittelständischen Unternehmen befragt wurden.
Reine Beitragszusage darf nicht nur für Tarifpartner gelten
Unternehmen erwarten kein Betriebsrenten-Wunder
18 Prozent der Befragten sagen bereits zum aktuellen Zeitpunkt, dass sie einen Ausbau des eigenen bAV-Angebots für sich ausschließen. Von den 17 Prozent, die die Reform sicher nutzen zu gedenken, hat es gut jedes zweite (47 Prozent) auf den Förderbetrag für Geringverdiener abgesehen. Das Opting-out-Modell hingegen, also die automatische Lohnumwandlung, wollen laut Umfrage derzeit nur 18 Prozent der befragten Betriebe anbieten.
Digitalisierte bAV kommt an
Gleichzeitig zeigt sich, dass bAV-Anbieter vor allem mit digitalen Produkten und Services bei den Unternehmen punkten können. Mehr als die Hälfte (59 Prozent) der Befragten erwartet von den Anbietern ganzheitliche digitale Lösungen. Heißt: Angelegenheiten wie Antragsstellung, Verwaltung und Änderung sollen möglichst digital ablaufen. Bei großen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern geben das sogar zwei Drittel an.
58 Prozent sagen außerdem, dass ihnen Online-Tools zur Abwicklung und Kontrolle der bAV wichtig sind. Und damit einher geht auch die wachsende die Bedeutung von IT-Sicherheit und Datenschutz: Beides finden jeweils 91 Prozent der Befragten heutzutage wichtig.
Darüber hinaus hoffen 56 Prozent der Unternehmen, dass durch die Reform, bessere bAV-Produkte auf den Markt kommen. In diesem Zusammenhang verweisen die Befragten auf einen sinkenden Haftungsumfang für die Arbeitgeber (44 Prozent) oder auch eine Entlastung der Unternehmen bei der Bürokratie und den Vorschriften zur bAV (35 Prozent). Lediglich 13 Prozent der befragten Unternehmen gaben an, dass sie keine positive Wirkung erwarten.
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