- Von Redaktion
- 02.08.2016 um 12:40
Bürokauffrau Petra Sander verliert beim Fensterputzen das Gleichgewicht und stürzt von der Leiter. Die 47-Jährige fällt unglücklich auf den Hinterkopf und zieht sich ein schweres Schädelhirntrauma zu. Nach mehreren Not-OPs liegt sie vier Wochen im künstlichen Koma. Als sie erwacht wird klar, dass die Frau geistig und körperlich eingeschränkt und ein Vollpflegefall bleiben wird.
Bei einem durchschnittlichen Stundensatz von 25 Euro für eine häusliche 24-Stunden-Pflege, für zusätzliche Ausgaben und medizinische Gerätschaften, für Hilfsmittel, Wohnungsumbauten oder auch Nahrungsmittel zieht das Kosten von etwa 150.000 Euro pro Jahr nach sich – und das zusätzlich zu den Leistungen der Sozialversicherer und der Pflegekasse. Wenn man davon ausgeht, dass Petra Sander nach dem Unfall noch eine Lebenserwartung von zirka 20 Jahren hat, müsste sie selbst beziehungsweise ihre Familie Gesamtkosten in Höhe von 3 Millionen Euro zahlen.
Mit einer Unfallversicherung der Bayerischen könnte Petra Sander auf 500.000 Euro Schmerzensgeld, Umbaukostenzuschuss für die Wohnung in einer Höhe von 40.000 Euro und einer monatlichen Unterstützung von 2.000 Euro für Lebensmittel rechnen, die übrigens vom Sozialversicherer nicht erstattet werden.
„Um eine Vorstellung davon zu bekommen, welche Kosten durch einen Unfall auftreten können, ergibt es Sinn, konkrete Situationen wie diese zu veranschaulichen“, erklärt Martin Gräfer, Vorstand der Bayerischen und nennt ein konkretes tragisches Beispiel: „Ein dreijähriges Kind ist nach einem schweren Unfall bis zum Hals gelähmt und wird sein ganzes Leben lang eine Rund-um-die-Uhr Betreuung brauchen. Bei etwa 25 Euro pro Stunde und 24 Stunden pro Tag kommt bei einer Lebenserwartung von etwa 70 Jahren eine enorme Summe zusammen. Versicherungsnehmer wissen in den seltensten Fällen, wie sich die Deckungssumme im Einzelnen zusammensetzt, daher unterschätzen die meisten die Gefahr, im Ernstfall nicht ausreichend abgesichert zu sein. Aber 10 Millionen Euro Deckungssumme sind durchaus realistisch.“
Verminderte Berufschancen für verunfallte Kinder und Jugendliche
Gerade Kinder benötigen ausreichenden Versicherungsschutz. Bei Unfällen in der Schule, im Kindergarten sowie auf dem direkten Weg dorthin und zurück greift in der Regel die gesetzliche Unfallversicherung. Doch zwei von drei Kinder verunglücken, ohne dass Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung fällig werden, berichtet die Debeka Versicherung, die den jüngsten Versicherungsnehmern mit der Debeka-Kinder-Unfallversicherung finanzielle Absicherung bietet.
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