- Von Redaktion
- 01.12.2015 um 15:41
Die Bundestagsfraktion Die Linke hat im Bundestag einen Antrag eingereicht, der eine gerechtere Beitragspflicht in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) fordert. Ihr Ziel: Die doppelte Beitragszahlung auf Direktversicherungen und Versorgungsbezüge zu beenden und die Zahlung von Krankenkassenbeiträgen entweder auf die Anspar- oder auf die Leistungsphase zu begrenzen.
Deshalb schreibt die Linksfraktion in ihrem Antrag:
„Die Neuregelung führt seit 2004 bei vielen Versicherten dazu, dass eine vom Unternehmen zu ihren Gunsten etwa in Form einer Kapitallebensversicherung abgeschlossene Direktversicherung und die daraus resultierenden Vorsorgebezüge im Versicherungsfall auch dann zu verbeitragen sind, wenn die erbrachten Versicherungsbeiträge zuvor bereits Krankenversicherungsbeiträge abgeführt worden waren.“
Und weiter: „Im Ergebnis ist festzustellen, dass Millionen von Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern doppelte Krankenversicherungsbeiträge auf ihre Lebens- oder Rentenversicherung zahlen müssen, und zwar auch dann, wenn der Vertrag über die Betriebsrente bereits vor 2004 abgeschlossen worden war.“
Laut eines Berichts des Versicherungsjournals soll es zu diesem Antrag eine Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss geben. Allerdings dürfte die Gesetzesänderung kein Kinderspiel sein, denn für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) stehe eine Menge Geld auf dem Spiel. Denn an einem bAV-Vertrag mit einer Auszahlungssumme von 120.000 Euro über zehn Jahre hinweg verdiene die GKV allein 18.600 Euro.
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