- Von Manila Klafack
- 31.05.2021 um 16:36
Ab dem kommenden Jahr will der Bund eine Milliarde Euro zur gesetzlichen Pflegeversicherung beisteuern. So berichtet es das „Ärzteblatt“ unter Berufung auf einen Änderungsantrag zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG), das dem Magazin vorliege. Ebenfalls in diesem Änderungsantrag seien diverse Leistungen genannt, die durch diesen Zuschuss bezahlt werden sollen. Bisher habe es allerdings keinen Vorschlag zur Finanzierung gegeben.
Um diesen Kapitalbedarf nun zu stemmen, sehe der Entwurf eine Beitragserhöhung der Pflegeversicherung vor. Wie das „Ärzteblatt“ schreibt, soll der Beitrag von Kinderlosen von derzeit 0,25 Prozent auf 0,35 Prozent angehoben werden.
Pflegeeinrichtungen sollen Tariflohn zahlen
Bereits im März habe das Bundesgesundheitsministerium einen Entwurf zur Reform der Rentenversicherung vorgelegt. Dort seien mehr Leistungen, als Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, sowie verbesserte Arbeitsbedingungen der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) genannt.
Beispielsweise sollen Pflegeeinrichtungen künftig nur noch Leistungen abrechnen können, wenn sie ihre Mitarbeiter tariflich entlohnen. Zudem sollen Pflegeheimbewohner einen Zuschuss zu ihrem Eigenanteil erhalten, wenn sie länger als ein Jahr in einem Pflegeheim leben.
In den verbleiben Monaten der aktuellen Legislaturperiode sei nicht mehr ausreichend Zeit für ein eigenes Gesetzgebungsverfahren. Daher seien diese Vorschläge nun herausgelöst und als Änderungsanträge vorgelegt worden.
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