- Von Lorenz Klein
- 13.06.2022 um 15:59
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat sich kritisch über den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Umsetzung der EU-Umwandlungsrichtlinie geäußert. Der Vermittlerverband warnte unter anderem davor, dass das gesamte Vermögen zur Deckung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ins Ausland transferiert werden könnte, sofern die Richtlinie entsprechende Missbrauchsgefahren zulasten von Betriebsrentnern nicht ausschließe.
„Eine clever gestaltete bAV kann viel Gutes bewirken“
„Mitarbeiter in Heilberufen profitieren bei der bAV“
Die EU-Umwandlungsrichtlinie sieht vor, dass es Unternehmen und Rechtsträgern, die Zusagen zur betrieblichen Altersvorsorge getätigt haben, ab Ende Januar 2023 ermöglicht wird, mit anderen ausländischen Gesellschaften zu fusionieren. Das allein ist für den BVK noch kein Problem. Aber: „Die Krux dabei ist, dass der Referentenentwurf Klagen gegen solche Fusionen ausschließt“, wie BVK-Präsident Michael Heinz am Freitag in einer Mitteilung des Verbandes kritisierte. Denn damit werde es den Versorgungsberechtigten nicht möglich sein, „sich gegen solche Transaktionen juristisch zu wehren, wenn sie befürchten müssen, dass ihre Rentenanwartschaften nicht mehr insolvenzsicher gestaltet werden“, so Heinz.
Zwar gestehe der Referentenentwurf den betroffenen Rentenbeziehern und -anwärtern unter Umständen die Stellung einer möglichen Sicherheit zu, wie es beim BVK weiter heißt. Diese müsste jedoch aktiv eingefordert werden – und die tatsächliche Vollstreckung könnte sich im Ausland schwieriger gestalten als im Inland, so die Befürchtung des Verbandes.
BVK springt Pensions-Sicherungs-Verein bei
Daher teile der BVK die Kritik des Pensions-Sicherungs-Vereins auf Gegenseitigkeit (PSVaG) am Referentenentwurf. Der PSVaG hatte vorherige Woche vor Gefahren für Versorgungsberechtigte sowie für die Durchführung der gesetzlichen Insolvenzsicherung gewarnt, wenn es zu bestimmten grenzüberschreitenden Umwandlungen komme.
„Insbesondere wenn kein Rechtsträger mehr in Deutschland verbleibt, kommen die Haftungsregelungen, die bei vergleichbaren nationalen Umwandlungsvorgängen Anwendung finden würden, nicht zum Tragen“, kritisierte der Verein in einer Stellungnahme. Dies könne „zu Missbrauch und schwierigen Rechtsverfolgungen in einem anderen europäischen Staat“ führen, so der PSVaG.
„Dies können wir als BVK unmöglich befürworten“
„Dies können wir als BVK und als ehrbare Versicherungsvermittler mit einer sozialpolitischen Verantwortung und Auftrag gegenüber unseren Kunden unmöglich befürworten“, schloss sich BVK-Präsident Heinz dem Statement der Mitgliederversammlung des PSVaG an.
Unter anderem warnte der Pensions-Sicherungs-Verein, dass der vorliegende Entwurf zu Lasten der Versorgungsberechtigten oder des PSVaG führen könne – und damit „zu Lasten der Solidargemeinschaft seiner Mitglieder gehen“ könne, wie es hieß. Im Klartext: Müsste der Pensions-Sicherungs-Vereins im Falle einer Firmeninsolvenz für die bAV-Anwartschaften der Versorgungsberechtigten eintreten, zahlten dies letztlich alle Versicherten mit, deren eigener bAV-Versicherer im PSVaG Mitglied ist.
So berichtet der Verein auf seiner Website, dass sein ausschließlicher Zweck „die Gewährleistung der betrieblichen Altersversorgung für den Fall der Insolvenz eines Arbeitgebers in der Bundesrepublik Deutschland und im Großherzogtum Luxemburg“ sei.
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