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  • Von Redaktion
  • 30.01.2024 um 10:15
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Die Regierung will die Digitale Rentenübersicht um private und betriebliche Vorsorge anreichern. Deshalb sind Anbieter solcher Produkte ab 2025 verpflichtet, die Daten zu liefern. Hier sind die näheren Umstände und einige Fragen zur Praxis, die Martin Gattung vom Beratungsunternehmen Aeiforia erklärt.

Mehr Überblick in der Digitalen Rentenübersicht. Bis zum Jahresende müssen sich bestimmte Vorsorgeeinrichtungen über Schnittstellen an dieses elektronische Übersichtssystem andocken. Bisher war das freiwillig. Grundlage dafür ist eine Regelung mit dem schönen Namen Rentenübersichtsanbindungsverordnung (RentÜAV). Das Bundeskabinett hat sie bereits beschlossen.

Betroffen sind Vorsorgeeinrichtungen, die verpflichtet sind, mindestens einmal jährlich Standmitteilungen zu übermitteln. Also auch Anbieter von privater und betrieblicher Altersvorsorge. Sie müssen somit ab 2025 ihre Daten direkt an die Rentenübersicht übertragen. Damit soll der Überblick dort noch mehr Vorsorgesäulen und -daten enthalten.

Bei Aeiforia, einem Beratungshaus für Anbieter von Altersvorsorgeprodukten, zeigt man sich von diesem neuen Schritt begeistert. Geschäftsführer Martin Gattung hat drei seiner Meinung nach wichtige Fragen zusammengestellt und beantwortet. Wir wollen sie hier in leicht gekürzter Form wiedergeben:

Welche Vorsorgeeinrichtungen stellen Daten für die Digitale Rentenübersicht bereit?

An der Digitalen Rentenübersicht können grundsätzlich alle Vorsorgeeinrichtungen freiwillig teilnehmen. Eine gesetzliche Verpflichtung gibt es nur für Altersvorsorgeeinrichtungen, die von jeher dazu verpflichtet sind, eine sogenannte Standmitteilung mindestens einmal im Jahr an ihre Versorgungsberechtigten zu senden. Zu den verpflichteten 500 Vorsorgeeinrichtungen gehören: Pensionskassen, Pensionsfonds, Lebensversicherungsunternehmen sowie Banken, Sparkassen und Investmentfondsanbieter.

Was leistet die Digitale Rentenübersicht, was bringt sie den Bürgern?

Mit der Digitalen Rentenübersicht hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, dass jeder Bürger seine Altersvorsorgeansprüche bei verschiedenen Vorsorgeeinrichtungen in einem Schritt digital abfragen kann.

Sie liefert eine Übersicht der bislang erreichten Altersversorgung – zum Teil sogar mit Prognoserechnungen – und stellt dem Vorsorgeberechtigten alle Standmitteilungen seiner Versorgungen zur Verfügung. Die Informationen können heruntergeladen und an einen Berater weitergegeben werden. Dieser kann dabei unterstützen, die Daten aus der Digitalen Rentenübersicht richtig zu interpretieren, denn die angezeigten Bruttowerte können durch Abzüge, zum Beispiel von Steuern oder Krankenversicherungsbeiträgen, in der Rentenphase gekürzt werden.

Wie lässt sich die persönliche Digitale Rentenübersicht in der Praxis abfragen?

Damit die Bürger ihre persönliche Rentenübersicht digital – über das Portal www.rentenuebersicht.de – abrufen können, wurde die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht gegründet. Das ist eine Organisationseinheit innerhalb der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Die ZfDR ruft bei den Vorsorgeeinrichtungen die Daten zu den eingegangenen Anfragen der Vorsorgeberechtigten ab. Die Vorsorgeeinrichtungen stellen daraufhin über eine Schnittstelle die vorhandenen Versorgungsansprüche, die der Anfrage eindeutig zugeordnet werden können, bereit.

Für die Abfrage benötigt der Vorsorgeberechtigte

  • den elektronischen Personalausweis,
  • die PIN für die Datenabfrage,
  • seine SteuerID,
  • ein internetfähiges Endgerät, um die Daten des Personalausweises vom System auslesen zu lassen.

Die jeweiligen Altersvorsorgeansprüche werden per eindeutiger SteuerID bei den Vorsorgeeinrichtungen abgefragt. So wird gewährleistet, dass nur Ansprüche, die einer eindeutigen SteuerID zugeordnet werden können, bei den entsprechenden Vorsorgeeinrichtungen durch die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht abgerufen werden. Die Zentrale Stelle selbst hält keine Datenbank mit den gesammelten Vorsorgeansprüchen vor.

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