Jens Spahn (CDU), Bundesgesundheitsminister stellt bei einer Pressekonferenz am 17. Juli die Gesetzentwürfe für das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention, das Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) und das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken vor. © picture alliance/Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa
  • Von Lorenz Klein
  • 17.07.2019 um 16:52
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Ab 2020 sollen die Prüfungen von Krankenhausabrechnungen durch Krankenkassen begrenzt werden. Laut dem MDK-Reformgesetz, das am Mittwoch vom Bundeskabinett abgesegnet worden ist, dürften auffällige Abrechnungen dann nur noch bis zum Erreichen einer maximalen Quote überprüft werden. Die Kassen fürchten nun, dass viele Falschabrechner künftig unentdeckt bleiben – und laufen Sturm gegen das Vorhaben.

Der Medizinische Prüf- und Kontrolldienstes der Krankenkassen (MDK) soll im Zuge des MDK-Reformgesetzes von den Krankenkassen entkoppelt werden. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat entsprechende Pläne in seinem Gesetzentwurf verankert, der am Mittwoch vom Bundeskabinett durchgewunken wurde – zum großen Entsetzen der gesetzlichen Krankenversicherer (GKV).

„Die Medizinischen Dienste werden komplett durch die Beitragsgelder der Kranken- und Pflegekassen bezahlt. Zukünftig sollen aber die Vertreter dieser Kassen so gut wie kein Mitspracherecht mehr haben. Ein völlig untauglicher Zustand“, kommentierte Frank Michalak, Vorstand der AOK Nordost, die Entscheidung in einer Pressemitteilung mit dem unzweideutigen Titel „Harter Schlag ins Gesicht der Versicherten und Arbeitgeber“.

Auch der GKV-Spitzenverband reagiert mit Unverständnis auf das Reformwerk – so vor allem auch auf die im Gesetz vorgesehene Obergrenze für die Prüfung fehlerhafter Klinikabrechnungen. Die Beitragszahlenden werde dies allein im Jahr 2020 mindestens 1,2 Milliarden Euro kosten, so der Verband in einer Stellungnahme, „denn in dieser Größenordnung werden künftig fehlerhafte Klinikabrechnungen von den Krankenkassen durchgewunken werden müssen“. Gerade jene Krankenhäuser, die falsch abrechneten, würden dadurch geschont werden.

Hintergrund: Bisher filtern Krankenkassen laut GKV-Spitzenverband bei einer durchschnittlichen Prüfquote von jährlich 17,1 Prozent falsche Rechnungen der Krankenhäuser heraus – jährlich rund 2,8 Milliarden Euro holten sie dadurch ins System zurück. „Mit einer durch das MDK-Reformgesetz geplanten maximalen Prüfquote von zehn Prozent je Krankenhaus für 2020 wird das nicht mehr möglich sein“, kritisiert der Verband.

„Keine Reform, sondern eine Farce“

AOK-Vorstand Michalak wird noch deutlicher: „Mit diesen Neuregelungen werden Fehler lukrativ und Kontrolle ein leeres Wort. Das ist keine Reform, sondern eine Farce.“

Immerhin stoßen andere Bereiche des MDK-Reformgesetzes auf Wohlwollen des Spitzenverbandes. So sei es richtig, dass Krankenhäuser ihre Rechnungen künftig verbindlich stellen müssten; ein Nachreichen von Daten durch die Krankenhäuser, um die Rechnung zu ergänzen, werde nicht mehr möglich sein, heißt es hierzu aus Berlin. „Auch die vom Gesetzgeber geforderte Datentransparenz wird aus Sicht der GKV helfen, klar zu trennen zwischen jenen Krankenhäusern, die korrekt abrechnen, und jenen, die das nicht tun“, ergänzt der Verband.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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