Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow. © Joehnke & Reichow
  • Von Redaktion
  • 18.05.2016 um 15:46
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„Nicht nur der Versicherte hat Pflichten, auch der Versicherer“, erklärt Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke. In einem Gastbeitrag beschreibt er, was bei einem sogenannten Untersuchungsgesuch zu beachten ist.

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