- Von Redaktion
- 18.05.2016 um 14:23
Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den Pflichtversicherungen. So sollte es sein oder schnellstmöglich werden. Noch immer steht aber die zweite oder sogar dritte Urlaubsreise, das neueste Handy oder anderer Konsum an erster Stelle, wenn es ums Geldausgeben geht.
Das Sicherstellen der Möglichkeit, auch im Notfall noch Geld ausgeben zu können – die eigene „Regierungsfähigkeit“ also abzusichern – schieben Verbraucher auf die lange Bank. Oder sie kümmern sich gar nicht.
Sogar berufsständige Versorgungswerke der Kammerberufe empfehlen eine private Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit. Meist ist aber schon das Krankentagegeld, die erste Absicherung gegenüber einem drohenden Einkommensverlust, nicht entsprechend des Bedarfes bei längerer Krankheit angepasst.
Erst wenn der Dachstuhl brennt, denkt man darüber nach, welche finanziellen Folgen der Verlust der Arbeitskraft haben könnte. Ist die Versicherungsfähigkeit dann nicht mehr gegeben, oder nur noch mit sehr hohen Zuschlägen oder Ausschlüssen möglich, schimpft man gerne auf die Versicherer. Der wahre Schuldige aber findet sich im Spiegel.
Unübersichtlichkeit bei den Alternativen
Was also bleibt? Die sogenannten Alternativen. Alternativen sind es zwar nicht wirklich, denn nur in der Berufsunfähigkeitsversicherung wird der Versicherungsfall ausgelöst, wenn die Arbeitskraft in Bezug auf die zuvor ausgeübte Tätigkeit (entsprechend der Definition) gemindert wird. Alles andere sind nur Ausschnittsdeckungen.
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