Was muss zusätzlich zu den Lebenshaltungskosten bei einer BU berücksichtigt werden? © Getty Images
  • Von Oliver Lepold
  • 04.07.2018 um 11:57
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Neben dem Nettoeinkommen des Versicherten sollten noch eine Reihe weiterer Faktoren berücksichtigt werden, um die individuell richtige Höhe der Absicherung der Arbeitskraft zu berechnen. Pfefferminzia klärt auf.

Ziel einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist es, den gewohnten Lebensstandard zu erhalten. Neben den üblichen Lebenshaltungskosten müssen jedoch auch zusätzliche Faktoren in die Rechnung miteinbezogen werden. Zum Beispiel werden im BU-Fall meist noch weitere Anschaffungen benötigt.

In der Branche und den Medien kursieren Empfehlungen, die pi mal Daumen eine Absicherung von 70 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens für ausreichend halten. Das ist eine Orientierungsmarke – für eine dezidierte Rechnung vor Abschluss einer BU müssen sich Berater die Einnahmen und Ausgaben ihrer Kunden genauer ansehen. Die Allianz hat dazu einen Bedarfsrechner entwickelt, der Beratern auf diese Weise hilft, die optimale Versicherungssumme für ihre Kunden festzulegen. Ausgangspunkt ist dabei die Absicherung von 100 Prozent des Nettoeinkommens.

Vorsorgelücke richtig eruieren

Hier werden alle Einsparmöglichkeiten erfasst. Diese Zahlungen, die der Kunde auch im Falle einer BU erhält, werden abgezogen. Dabei sind die Einsparmöglichkeiten individuell aus Kundensicht festzulegen.

Außerdem ist die bereits vorhandene Vorsorge in Abzug zu bringen, etwa die gesetzliche Versorgung über eine Erwerbsminderungsrente, eine BU-Rente aus der betrieblichen Altersversorgung oder die vorhandene private Vorsorge. Auch bestehende Beitragsbefreiungen im Falle einer BU sind zu berücksichtigen, denn diese müssen dann nicht mehr gezahlt werden und können in Abzug gebracht werden. Die daraus resultierende Summe ist die aktuelle Netto-Vorsorgelücke.

Nun wird der zusätzliche Ausgleichsbedarf erhoben. Hier kommt es darauf an, wann die Arbeitskraft wegfällt und welche Regelungen dann gelten. Daher muss man mit Annahmen arbeiten. Inflation, Steuern auf die Rente sowie Krankenkassen- und Pflegebeiträge spielen hier eine Rolle. Denn wer berufsunfähig ist, muss weiterhin seine Kassenbeiträge bezahlen. Bei einem gesetzlich Pflichtversicherten fällt der prozentuale Kassenbeitrag abhängig vom Einkommen an. Als Bemessungsgrundlage wäre die monatliche BU-Rente und eventuell eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung heranzuziehen. Privat Versicherte müssen weiterhin ihre vollen Beiträge für die private Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

Wichtig für den Berater ist, dass er am Ende überprüft, dass es weder zu einer Unter- noch zu einer Überversorgung kommt. Die Wahl einer BU mit Nachversicherungsgarantien bietet dem Versicherten zudem die Möglichkeit, die Absicherung aufgrund bestimmter Ereignisse während der Laufzeit zu erhöhen.

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Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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