Professionelle Zahnreinigung: Gesetzlich Krankenversicherte müssen in den kommenden Jahr wohl tiefer in die Tasche greifen. © Panthermedia
  • Von Redaktion
  • 21.10.2015 um 12:20
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:10 Min

In den kommenden zwei Jahren könnten die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen deutlich steigen. Arbeitnehmer müssten dann zum Teil deutlich draufzahlen. Ein Rechenbeispiel.

Die Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung könnten 2016 deutlich stärker steigen als bisher erwartet, berichtet die Bild-Zeitung. So sei eine Beitragssteigerung von 0,3 Prozentpunkten angemessen, sagt Gesundheitsökonom Jürgen Wasem gegenüber der Zeitung. 0,6 Prozentpunkte sieht er jedoch eher als realistisch. Die Experten des Schätzungskreises für Krankenkassen gehen hingegen davon aus, dass die Beiträge nur um 0,2 Prozentpunkte steigen werden.

Doch was bedeutet das für die Arbeitnehmer? Bei einem Brutto-Monatsgehalt von 2.500 Euro würde der Zusatzbeitrag bei einer Steigerung von 0,2 Prozentpunkten 60 Euro mehr im Jahr bedeuten. Bei 0,3 Prozentpunkten Steigerung wären es 90 Euro und bei 0,6 Prozentpunkten 180 Euro jährlich. Bei einem Monatsgehalt von 4.000 Euro wären es entsprechend 96 Euro (plus 0,2 Prozentpunkte), 144 Euro (plus 0,3 Prozentpunkte) und 288 Euro (plus0,6 Prozentpunkte).

„Bei eigentlich allen großen Kostenblöcken gehen die Ausgaben deutlich nach oben“, erklärt Wasem. „Ich rechne 2017 mit Mehrausgaben von 5,5 Prozent für die Krankenhäuser und mindestens 3,5 Prozent für die Arzneimittel.“ Entsprechend könnten die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung bis 2017 durchschnittlich um bis zu 305 Euro im Jahr steigen.

„Aufgrund der Krankenhausreform müssen wir 2017 noch einmal mit einem Kostensprung rechnen“, bestätigt auch Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, gegenüber der Bild-Zeitung. „Wahrscheinlich werden die Beiträge dann noch einmal um 0,3 Prozentpunkte erhöht.“

Dass der Arbeitgeber einen Teil der erhöhten Beiträge übernimmt, ist nicht möglich. Die Arbeitnehmer tragen den Zusatzbeitrag allein, lediglich den Grundbeitrag (14,6 Prozent) teilen sich beiden Parteien.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort