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  • Von Redaktion
  • 07.09.2015 um 11:25
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Hat ein Vertreter seinen Kunden falsch beraten, dann kann der Kunde Schadenersatz fordern – und zwar sowohl vom Vertreter als auch vom Versicherer. An diesem Umstand ändert sich auch nichts, wenn der Kunde zwischenzeitlich zu einem Makler gewechselt ist. Dieser allerdings könnte ebenfalls Gefahr laufen zu haften. Wann dies der Fall sein würde.

In Rechtsfragen sind generelle Aussagen häufig nicht möglich, denn meist entscheiden die Umstände des Einzelfalls. So auch bei der Frage, ob Makler für die Fehler ihres Vorgängers haften können. Rechtsanwalt Frank Baumann erklärt das Problem auf dem Portal Asscompact.de so:

Wenn Makler einen Kunden übernehmen, sollten sie schnellstmöglich prüfen, ob die Verträge in Ordnung und der Versicherungsschutz für den Kunden passend sind. Fallen dem Makler Lücken auf, so müsse er „unverzüglich das Gespräch mit dem Versicherer suchen und sich um eine Lösung bemühen.“ Andernfalls hafte auch er.

Die Zeit ist entscheidend

Tritt der Schadensfall jedoch so kurzfristig nach Kundenübernahme ein, dass der Makler keine Zeit hatte, zu prüfen und zu handeln, dann trifft ihn auch keine Schuld. Der Makler sollte deshalb mit seinem Kunden umgehend regeln, so Baumann weiter, welche Verträge er zuerst prüfen soll. Naheliegend sei es, sich zuvorderst alle existenzbedrohenden Risiken vorzunehmen.

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