Vater und Sohn beim Spazierengehen: Gerade Familien hat die Doppel-Provisionierung bei Riester getroffen. © Bild von Olya Adamovich auf Pixabay
  • Von Manila Klafack
  • 29.10.2019 um 10:26
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Bisher konnten Versicherer bei Änderungen in den Verträgen zur Riester-Rente, etwa wenn die Eigenbeiträge gesenkt und später wieder erhöht wurden, zusätzliche Abschluss- und Vertriebskosten berechnen. Das haben das Bundesfinanzministerium und die Aufsichtsbehörde Bafin nun untersagt. Kunden können jetzt Geld zurückfordern.

Wenn Kunden von Riester-Renten-Verträgen durch eine Beitragssenkung oder -erhöhung mehrmals Provisionen für Vertriebs- und Abschlusskosten zahlen mussten, können sie diese nun von ihrem Versicherer zurückverlangen. Das Bundesfinanzministerium und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) haben dieser Praxis kürzlich einen Riegel vorgeschoben.

Mit der Folge, dass Versicherungsunternehmen diese Kosten erstatten müssen. Denn, so die Ansage der Bafin, Beschwerden dazu müssen im Sinne der Kunden behandelt werden. Allerdings sind die Versicherer nicht dazu verpflichtet, etwaige Ansprüche von sich aus zu prüfen. Vielmehr muss die Initiative von den Kunden ausgehen. Um diesen Schritt zu erleichtern, stellt die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) einen Musterbrief zur Verfügung.

Das Marktwächter-Team der VZHH hatte durch eine Umfrage unter Versicherern dieses Vorgehen ermittelt und veröffentlicht (wir berichteten). Vor allem Eltern seien davon betroffen, weil sie ihren Eigenbeitrag beim Erhalt einer Kinderzulage oft gesenkt und später wieder erhöht haben.

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Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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