Eine Frau ist in Frille (Nordrhein-Westfalen) mit ihrem Schäferhund-Mischling unterwegs. © dpa
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  • 24.09.2019 um 11:08
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Zwei Hundehalter treffen beim Spaziergang aufeinander. Es kommt zum Kampf zwischen den beiden Tieren. Eine Frau bricht sich dabei die Hand und erleidet bei der anschließenden OP eine Lungenembolie und einen Schlaganfall. Wer haftet und wie hoch fällt das Schmerzensgeld aus? Das hatte das Oberlandesgericht Karlsruhe zu entscheiden.

Was ist geschehen?

Eine Frau geht im Juni 2016 mit ihrem Hund in Mannheim spazieren. Der Retriever ist dabei nicht angeleint. Sie begegnet einem Mann mit einem – ebenfalls nicht angeleinten – Schäferhund. Obwohl beide Hundehalter versuchten, ihre Tiere festzuhalten, kommt es zum Kampf zwischen den Hunden.

 

Die Frau wird in die Hand gebissen und zieht sich dabei einen offenen Bruch an der Mittelhand zu. Sie muss operiert werden. Nach der OP erleidet die Frau am selben Tag eine Lungenembolie und einen Schlaganfall. Keine typischen Folgen eines Hundebisses, aber durch diesen letztendlich verurteilt, stellt ein Sachverständiger fest.

Wie ist es zum Biss gekommen? Laut der Frau hielt sie ihren Hund am Halsband fest, der Schäferhund lief auf sie zu und biss sie in die Hand. Der Mann gab an, die Frau habe versucht die Hunde mit den Händen zu trennen und es sei dadurch zur Verletzung gekommen.

Das Urteil

Das Landgericht Mannheim verurteilt den Mann zunächst zu 50.000 Euro Schadensersatz. Er habe seinen Hund nicht unter Kontrolle gehabt und stehe daher voll in der Haftung.

Die Richter des Oberlandesgerichts Karlsruhe indes entscheiden, dass beide Parteien haften. Der Mann muss nur 25.000 Euro zahlen (Aktenzeichen 7 U 24/19). Zwar verursachte der Hund des Mannes die Verletzung der Frau mit. Diese müsse sich aber die Tiergefahr ihres eigenen Hundes anrechnen lassen.

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