Mit der richtigen Planung können Familien bei der Vermögensübertragung viel Geld sparen. © Panthermedia
  • Von Redaktion
  • 04.06.2019 um 16:30
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Bei Fondspolicen ist die Todesfallleistung einkommensteuerfrei. Hieraus abgeleitete Konzepte werden bereits seit langem für die Vermögensübertragung bei wohlhabenden Kunden genutzt. Was Wenige wissen: Die gleiche Idee ermöglicht auch eine steuerfreie Altersvorsorge. Dies kann die Rendite des Vertrages um bis zu 25 Prozent erhöhen.

Für viele Kunden ist sofort einleuchtend, dass sich von Wohlhabenden etwas lernen lässt, wenn es um den Vermögensauf- beziehungsweise -ausbau geht. Neben den richtigen Entscheidungen hinsichtlich der Investition in Vermögenswerte wie Aktien und Investmentfonds, spielt auch die steuerliche Optimierung der Rendite eine wichtige Rolle. Eine große Auswirkung hat bekanntlich die Steuer auf die Erträge.

Steueroptimierte Altersvorsorge

Legt der Kunde Kapital an, verdoppelt sich gemäß der 72er-Regel das Kapital bei 6 Prozent Wertentwicklung alle 12 Jahre (ohne Kosten und Steuern). Damit stünde bereits nach 24 Jahren das Vierfache der ursprünglichen Summe zur Verfügung. Bei einem Beitrag von 100.000 Euro und einer Endsumme von 400.000 Euro beträgt dementsprechend die Abgeltungssteuerschuld circa 75.000 Euro.

Doch wie kann der Anleger diesen Steuerbetrag vermeiden? Die Antwort ist einfach: im Rahmen einer Fondspolice. Sowohl der Altersvorsorgesparer als auch der „normale“ Kapitalanleger können sich die gesetzlich definierte einkommensteuerfreie Todesfallleistung einer fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherung nutzbar machen. Natürlich nimmt es erst einmal den Spaß an einer Anlage, wenn man dafür sterben muss. Glücklicherweise sind wir alle Familienmenschen und haben unsere Eltern, die rein biologisch wahrscheinlich vor uns sterben werden. Was zunächst ein wenig makaber klingt, lässt sich in der Praxis extrem einfach umsetzen.

Setzt man statt sich selbst, einfach ein Elternteil als versicherte Person in die Fondspolice ein (Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter bleibt der Kunde selbst), hat man bereits die steuerfreie Fondspolice für die Altersversorgung umgesetzt. Allerdings darf der Kunde dafür nicht bereits kurz vor dem Ruhestand stehen, denn die meisten Anbieter limitieren das maximale Eintrittsalter für die versicherte Person (das Elternteil) auf das Alter 70. Das Ganze hat für den Anleger kaum Nachteile, denn die versicherte Person spielt nur beim Vertragsabschluss und beim Todesfall eine Rolle. Einen kleinen Nachteil gibt es natürlich: der genaue Auszahlungszeitpunkt ist nicht bekannt. Zum Glück kann bei vielen Fondspolicen bei dringendem Kapitalbedarf per Teilentnahme auf das Guthaben zugegriffen werden. Diese Entnahme ist dann aber anteilig steuerpflichtig. Das Restkapital wird aber weiterhin steuerfrei bei Tod des Elternteils ausgezahlt. Somit kann der Kunde ohne großen Aufwand die Rendite des Vertrages um bis zu 25 Prozent erhöhen.

Das Konzept grafisch dargestellt:

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