Eine Frau beim Online-Shopping: Online-Preise schwanken oft, manchmal sogar mehrmals täglich. © dpa/picture alliance
  • Von Anette Bierbaum
  • 26.10.2018 um 12:20
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Onlineshopping ist oft preiswert – aber nicht zu jeder Tageszeit – und nicht für jeden. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat die Taktiken 16 deutscher Online-Shops verglichen und festgestellt, dass Online-Preise schwanken – und zwar zum Teil mehrmals täglich. Wenn beispielsweise das Smartphone morgens auf dem Büro-PC teurer ist als am Abend zuvor, steckt Strategie dahinter. Die Monopolkommission will dem Gebaren im E-Commerce jetzt einen Riegel vorschieben.

Laut Studie sind „dynamische Preise“ im Online-Handel ein flächendeckendes Phänomen. Je nach Tageszeit, Wochentag, genutztem Medium oder Ort ändern deutsche Anbieter die Preise. Eine Hose bei Zalando kostet demnach abends zuweilen deutlich weniger als morgens. Wer sein Smartphone bei Media-Markt kaufen möchte, sollte sich ebenfalls bis zum Abendbrot Zeit lassen. Hier konnte man laut den Ergebnissen der Verbraucherschützer beim Erwerb eines Smartphones Samsung Galaxy S 8 je nach Tageszeit bis zu 220 Euro sparen. Wer vor dem Wechsel der Winterreifen die Preiswechsel der Online-Händler beobachtet, kann bis zu 90 Euro sparen. Ein Online-Reifenhändler senkte die Preise beispielsweise jeden zweiten Tag.

Monopolkommission fordert verstärkte Beobachtung

Besonders bedenklich wird es, wenn Unternehmen ihre Preisstrategien für Produkte oder Dienstleistungen nicht nur auf Basis des aktuellen Marktbedarfs berechnen oder Preise anhand automatischer Algorithmen der Preisgestaltung der Konkurrenz anpassen. Regelmäßig passen sich Angebote auch an das jeweilige Nachfrageverhalten des einzelnen Internet-Nutzers an. Ein Grund, warum sich jetzt auch die Bundesregierung einschalten soll.

Mit einem aktuellen Gutachten, das die Monopolkommission Wirtschaftsminister Peter Altmaier überreicht hat, macht das beratende Wirtschaftsgremium der Regierung konkrete Handlungsvorschläge zum Thema algorithmenbasierte Preisbildung. Einer davon lautet, Märkte wir E-Commerce, die zu koordinierter Preissetzung neigen, unter Beobachtung zu stellen.  Damit soll beispielsweise unterbunden werden, dass Käufer von Online-Händlern allein deshalb preislich übervorteilt werden, da ihnen beispielsweise als Apple-Nutzer von einem Wohnsitz in der Stadt aus ein höheres Einkommen zugeschrieben wird.

Online-Händler bald im Visier des Bundeskartellamts?

Das geeignetste Mittel der Kartellbehörden ist laut der Kommission eine sogenannte Sektoruntersuchung, bei der Online-Händler sich direkt gegenüber dem Bundeskartellamt erklären müssen. In dem Gutachten heißt es hierzu: „Verbraucherschutzverbänden, bei denen Informationen zu möglicherweise koordinierten Preisen am ehesten anfallen, könnte das Recht eingeräumt werden, die Durchführung kartellbehördlicher Sektoruntersuchungen zu initiieren.“

Bundesarbeitsminister Altmeier hat zudem angekündigt, die Problematik algorithmenbasierter Preisbildung in die zehnte Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen einfließen zu lassen. Auf einer Pressekonferenz in Berlin sagte der Minister: „Wir wollen das Wettbewerbsrecht weiterentwickeln, und deshalb werden wir auch diesbezügliche Vorschläge prüfen.“

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Anette Bierbaum

Anette Bierbaum schreibt seit 2015 als freie Redakteurin für Pfefferminzia. Darüber hinaus unterstützt die gelernte PR-Fachfrau seit über zehn Jahren Medienhäuser, PR-Agenturen und redaktionell geprägte Content-Plattformen.

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