Ein Forstwirt vom Landesbetrieb Forst Brandenburg, klettert an Leitern eine Baumhasel im Wald der Stiftung August Bier empor. © picture alliance/Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/ZB
  • Von
  • 11.02.2019 um 10:43
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:05 Min

Ein Forstwirt wird berufsunfähig und erhält daraufhin eine Rente der Huk-Coburg. Nach neun Monaten stellt der Versicherer die Zahlung allerdings ein. Zu Unrecht, urteilte nun das Oberlandesgericht Celle. Hier kommen die Details.

Was ist geschehen?

Ein Forstwirt fällt bei der Baumpflege einige Meter in die Tiefe und bricht sich dabei mehrere Wirbel und den linken Unterschenkel. Er behält daraufhin Beeinträchtigungen zurück, die sein Unfallversicherer anerkennt und entsprechende Leistungen auszahlt. Auch die Huk-Coburg, bei der sich der Forstwirt gegen Berufsunfähigkeit (BU) versichert hat, zahlt ihm eine BU-Rente in Höhe von monatlich rund 2.000 Euro aus.

Nach neun Monaten stellt die Huk-Coburg aber die Zahlungen ein. Die Beeinträchtigungen des Mannes hätten sich signifikant verbessert. Seine Einschränkungen auf allen Teiltätigkeiten seines Berufs als Forstwirt seien auf unter 50 Prozent gesunken wären.

Das sieht der Mann anders. Seine Leistungsfähigkeit hätte sich vielmehr noch weiter verschlechtert. Der Fall landet vor Gericht.

Die Urteile

Das Landgericht Lüneburg gab dem Forstwirt Recht. Die Leistungsverweigerung seitens der Huk sei schon deshalb rechtswidrig, weil sie diese mangelhaft begründet habe (Aktenzeichen 5 O 362/16). Auch konnten die Richter die vermeintlichen „wundersamen Heilungsfortschritte“ nicht nachvollziehen, berichtet die Anwaltskanzlei Hennemann, die den Mann vor Gericht vertrat.

Der Versicherer legte daraufhin Berufung vor dem Oberlandesgericht Celle ein. Auch die Richter dort stellten sich gegen die Huk. Sie habe die Leistungen rechtswidrig eingestellt (Aktenzeichen 8 U 139/18).

Die Huk-Coburg muss dem Mann einschließlich Zinsen nun rund 60.000 Euro nachzahlen und die von ihr versprochene Versicherungsleistung längstens bis 2044 zahlen. Auch die Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren muss der Versicherer dem Kunden erstatten.

autorAutor

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort