- Von Andreas Harms
- 10.10.2023 um 16:36
Die Aktuare finden es deshalb wichtig, Elementarversicherungen zum Pflichtbeiwerk von Immobilienkrediten zu erheben. Das würde den allgemeinen Versicherungsschutz erhöhen, meinen sie, sei aber ein geringerer Eingriff in den Markt als eine allgemeine Pflicht.
Mathematik beachten
Es ist ja eigentlich ganz einfach: Bleiben die Risiken überschaubar, tun die Prämien das auch. Hohe und teure Risiken erfordern höhere Prämien. Somit liegen die Elementarschutzprämien in Risikogebieten deutlich höher als in recht sicheren.
Wovor die Aktuare nun den Staat deutlich warnen, das ist ein Prämiendeckel, um die Versicherungen künstlich niedriger zu halten, als sie eigentlich liegen müssten. Egal, ob mit Versicherungspflicht oder ohne. Das würde die Kalkulation der Versicherer über den Haufen werfen. Weil sie die hohen Risiken nicht mehr angemessen decken können, würden sie sie auf alle umlegen. Dann würde das gesamte Prämienniveau über alle Risikoklassen hinweg steigen. Will der Staat das? Hoffentlich nicht.
Selbstbehalt in Betracht ziehen
Die Autofahrer brausen in dem Punkt schon seit Jahren voraus: Wer kleinere Schäden aus eigener Tasche bezahlt und damit die Versicherung schont, kommt auch mit einer niedrigeren Prämie weg. Ähnlich könnte man das auch bei Elementarversicherungen bewerkstelligen. „Der Versicherungsschutz dient dann der grundlegenden Existenzsicherung, nicht dem 100-prozentigen Schutz vor allen Verlusten“, heißt es von der Vereinigung.
Wenn’s kommt, dann kommt’s dicke
Eines der größten Probleme mit Elementarschäden ist, dass sie gehäuft auftreten und dann auch besonders teuer werden. Totalschäden an Häusern sind dann keine Seltenheit. Zugleich suchen die Geschädigten händeringend nach Handwerks- und Baubetrieben und Material, was die Reparaturkosten in die Höhe treibt.
Sollten Versicherer also zu Elementarversicherungsverträgen gezwungen werden, müssten sie diese Haufenrisiken irgendwie anders in den Griff bekommen. Drei dafür geeignete Instrumente wären laut DAV:
- Rückversicherer
- Kapitalmärkte (über Katastrophenanleihen, die Risiken an Anleger auslagern)
- Staatlich organisiertes Pooling
Diese Mittel kämen dann zum Einsatz, wenn eine vorher zu bestimmende Schadensumme überschritten würde.
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