- Von Redaktion
- 20.10.2014 um 18:38
So steigen die Leistungen in der ambulanten Pflege um rund 1,4 Milliarden Euro, in der stationären Pflege sind es etwa eine Milliarde Euro. Jetzt muss sich der Bundesrat noch mit dem Gesetz befassen.
„Mit dem Pflegestärkungsgesetz helfen wir Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, die Pflege zu Hause zugeschnitten auf ihren Bedarf zu organisieren“, sagt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. „Dabei können sie – finanziert durch die Pflegeversicherung – die Unterstützung durch professionelle Pflegekräfte, aber auch durch Haushaltshilfen, Alltagsbegleiter oder ehrenamtliche Helfer in Anspruch nehmen.“
Zusätzlich wolle man die Lebensqualität der Pflegeheim-Bewohner verbessern. Dazu steige die Zahl der Betreuungskräfte in Pflegeheimen von heute 25.000 auf 45.000. Weiteres Ziel: Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf besser zu vereinbaren. „Wer kurzfristig die Pflege eines Angehörigen organisieren muss, etwa nach einem Schlaganfall, kann künftig eine zehntägige bezahlte Auszeit vom Beruf nehmen. Dafür stellen wir rund 100 Millionen Euro aus der Pflegeversicherung bereit“, so Gröhe.
Das beschlossene Gesetz ist Wegbereiter für das zweite Pflegestärkungsgesetz, das im kommenden Jahr abgesegnet werden soll. Mit ihm würde es ein neues Verfahren zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit geben, das insbesondere die Demenz besser berücksichtigt.
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