- Von Juliana Demski
- 22.10.2018 um 10:53
In der Zeit zwischen 2015 und 2017 wuchs die Verbreitung der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) hierzulande um 57 Prozent. Gab es Ende 2017 insgesamt 6.057 Betriebe mit einem entsprechenden Krankenversicherungsangebot, waren es zwei Jahre zuvor noch 2.200 Betriebe weniger. Und: Allein in der ersten Hälfte von 2018 kamen erneut 800 Betriebe hinzu, wie der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) berichtet.
Der Schlüssel zum Erfolg liegt in einer punktgenauen Ansprache
Die Versicherungswirtschaft erhofft sich nun Rückenwind für den Vertrieb durch die Justiz. So stellt ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs eine baldige steuerliche Begünstigung für Betriebe in Aussicht, die eine bKV nutzen. Bis 2013 galten bKV-Leistungen des Arbeitgebers als Sachlohn. Der Arbeitnehmer musste sie nicht versteuern. Seit 2014 aber ist das anders – seitdem unterliegen die Beiträge der Einkommenssteuer.
Wie der Bundesfinanzhof nun aber in zwei Urteilen (vom 7. Juni 2018 – Az: VI R 13/16 und vom 4. Juli 2018 – Az: VI R 16/17) entschied, kann die betriebliche Krankenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen als lohnsteuerfreier und sozialversicherungsabgabenfreier Sachlohn gesehen werden.
Der PKV-Verband fordert nun, dass die Finanzverwaltung diese Rechtsprechung anerkennt und nicht erneut durch ein weiteres Nichtanwendungsschreiben verhindert.
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