- Von Lorenz Klein
- 08.06.2017 um 11:31
Waschen, beim Essen helfen, um den Haushalt kümmern oder einfach nur da sein – die Arbeiten, die bei der Pflege eines Angehörigen anfallen, werden meist von Ehefrauen oder Töchtern des Pflegebedürftigen geleistet. Nur ein Drittel der Hauptpflegepersonen ist männlich – wenngleich mit steigender Tendenz (siehe Grafik).
Dies geht aus einer aktuellen Studie des Iso-Instituts für Sozialforschung und Sozialwirtschaft in Saarbrücken im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung hervor (Download hier). Für die Studie wurden bundesweit mehr als 1.000 Haushalte befragt, in denen Pflegebedürftige ab 65 Jahren leben – mit und ohne Einstufung in der Pflegversicherung.
CSU will pflegenden Angehörigen stärker unter die Arme greifen
Mehrheit würde sich von einer Maschine pflegen lassen
Gut 70 Prozent der Pflegebedürftigen werden demnach zuhause versorgt. Dabei verzichtet mehr als die Hälfte der befragten Haushalte vollkommen auf Unterstützung durch Pflegedienste oder andere professionelle Hilfe. In jedem fünften Pflegehaushalt macht die Hauptpflegeperson alles allein.
Da überrascht es nicht, dass sich die Vereinbarkeit von Pflegeaufgaben und Beruf als schwierig gestaltet: Rund ein Drittel der Hauptpflegepersonen im erwerbsfähigen Alter hat die Arbeitszeit im Job reduziert; 44 Prozent dieser Gruppe sind der Umfrage zufolge gar nicht erwerbstätig – das sei ein „deutlich überdurchschnittlicher Wert“, konstatieren die Forscher. „Die Pflegenden riskieren damit, im Alter selber mit wenig Geld dazustehen“, warnen sie. Die gesetzliche Pflegezeit nutzten lediglich sechs Prozent der berufstätigen Hauptpflegepersonen.
Zu den zeitlichen Belastungen treten „erhebliche finanzielle Aufwendungen“
Neben die zeitlichen Belastungen treten „erhebliche finanzielle Aufwendungen“ auf – etwa für Aufwandsentschädigungen und Fahrtkosten von Helfern, Zuzahlungen für Pflegedienste, Tagespflege, Hilfsmittel und Medikamente, oder den Menüdienst. Im Durchschnitt aller Pflegehaushalte ermitteln die Forscher rund 360 Euro an monatlichen Ausgaben, die nicht durch so genannte Sachleistungen der Pflegeversicherung ersetzt werden.
Auch das Pflegegeld, das ein Teil der Pflegebedürftigen erhält, könne diese Kosten nur bedingt kompensieren, heißt es. Darüber hinaus verzichteten die Pflegegeldbezieher auf die – höher finanzierten – Sachleistungen der Pflegeversicherung, etwa für den Einsatz eines Pflegedienstes.
Letztlich müsse die Politik entscheiden, so das Fazit der Studienmacher, „ob die Bewältigung von Pflegebedürftigkeit als gesellschaftliche Aufgabe definiert und gelöst oder weiterhin ein primär privates, von den Familien zu tragendes Risiko bleiben“ solle.
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