Rentner entspannen sich am Ammersee: Wer vor dem gesetzlichen Renteneintritt aufhören will zu arbeiten, muss mit weniger Rente leben. © Getty Images
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  • 31.08.2017 um 10:23
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Das gesetzliche Renteneintrittsalter wird derzeit schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Nicht alle Menschen wollen oder können aber so lange arbeiten. Das Problem: Wer früher in Rente geht, muss mit Abschlägen leben. Es sei denn, man leistet zusätzliche Beiträge. Und das ist dank Flexirentengesetz nun früher möglich.

Wer vor dem gesetzlichen Rentenalter in den Ruhestand wechselt, muss mit Abschlägen auf die eigene Rente leben. Je früheren Monat kürzt die Rentenversicherung die Leistung um 0,3 Prozent.

Wer also ein Jahr vorzeitig in Rente geht, muss eine Rentenminderung um 3,6 Prozent in Kauf nehmen. Bei einer ursprünglichen Rentenhöhe von zum Beispiel 1.500 Euro sind das 54 Euro im Monat für die gesamte Rentenbezugsdauer.

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Wer sich mit diesen Abschlägen nicht zufrieden geben will, kann aber zusätzliche Beiträge zu Rentenversicherung leisten. Bisher war das ab einem Alter von 55 Jahren möglich.

Wie das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) berichtet, hat der Gesetzgeber diese Altersschwelle mit Inkrafttreten des Flexirentengesetzes zum 1. Juli 2017 nun gesenkt. Und zwar auf 50 Jahre.

Schon frühzeitig planen

Will unser Rentner aus dem Eingangsbeispiel seinen Abschlag ausgleichen, müsste er laut Berechnungen des DIA 12.760 Euro aufbringen.

„Diese finanziellen Folgen eines vorgezogenen Rentenbeginns sollten in der Planung des eigenen Ruhestandes bedacht werden. Nicht ohne Grund wurde der Zeitpunkt, ab dem solche Zahlungen möglich sind, vom Gesetzgeber vorgezogen. Damit soll den Versicherten mehr Zeit eingeräumt werden, um die Vorkehrungen für den Wechsel vom Erwerbsleben in die Rentenphase zu treffen“, sagt DIA-Sprecher Klaus Morgenstern.

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