- Von Lorenz Klein
- 29.08.2017 um 10:20
„Wer noch in der Ausbildung oder im Studium ist, kann zunächst auf diese Versicherung verzichten“. Diese Aussage über die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sorgt unter Maklern derzeit für Irritationen und Verägerung. Sie stammt von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, die in einem Beitrag der Kieler Nachrichten erklärt, wie sich Berufsanfänger nach ihrer Meinung versichern sollten.
Begründet wird die ablehnende Haltung zur BU für Azubis und Studenten damit, dass sich die BU direkt auf einen Beruf beziehe – „ob dieser nach der Ausbildung tatsächlich ausgeübt werde, sei aber nicht gewiss“, zitiert die Zeitung die Verbraucherschützer.
Makler Gerd Kemnitz hält diese Begründung für haarsträubend: „Eigentlich sollte Herr Herte (Michael Herte ist Verbraucherschützer, Anmerkung der Redaktion) wissen, dass es gleichgültig ist, welcher Beruf nach der Ausbildung ausgeübt wird“, schreibt Kemnitz in seinem Blog.
Makler Kemnitz: Versichert ist der „zuletzt ausgeübte Beruf”
So gelte laut Versicherungsvertragsgesetz grundsätzlich der „zuletzt ausgeübte Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war“ als versichert, berichtet der Makler – und teilt kräftig gegen besagten Herrn Herte aus: „Doch wer solche grundsätzlichen Sachen nicht weiß, sollte dann nicht noch im Rahmen des Verbraucherschutzes Empfehlungen für oder gegen eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeben“, schimpft Kemnitz.
Wer „diesem falschen Rat“ vertraue und auf den Abschluss verzichte, so der Makler weiter, müsse dies unter Umständen teuer bezahlen. Der BU-Fachmann begründet das so:
wer während der Ausbildung oder des Studiums berufsunfähig wird, erhält dann natürlich keine BU-Leistungen und
wer als Azubi oder Student einen Arzt wegen bestimmter gesundheitlicher Beschwerden (Allergie, Rückenverspannung, Stress) konsultiert, kann seine BU-Versicherung danach häufig nur mit Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder auch gar nicht mehr abschließen.
Zudem könne Abwarten dazu führen, dass häufig nur noch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) als BU-Alternative möglich ist – obwohl die EU nur „eine Notlösung mit löchrigem Versicherungsschutz“ sei.
Hingegen wird die Erwerbsunfähigkeitsversicherung von den Verbraucherschützern durchaus wohlwollend betrachtet. „Wer eine Alternative zur oftmals teuren Berufsunfähigkeitsversicherung sucht, für den kann sich eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung anbieten“, heißt es in dem Beitrag.
Verbraucherschützer ernten Häme
Gleichwohl heben auch die Verbraucherschützer hervor, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung „generell“ gesehen wichtig sei, „da die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung – wenn überhaupt schon vorhanden – äußerst gering seien“. Dabei sollte bei Vertragsabschluss unbedingt die „Nachversicherungsgarantie“ enthalten sein, um später ohne erneute Gesundheitsprüfung die Versicherungsleistung „dem Bedarf entsprechend erhöhen zu können“.
Doch diese unumstrittenen Hinweise können nichts mehr daran ändern, dass der erste Ratschlag der Verbraucherschützer von Maklern mit Häme kommentiert wird. So schreibt etwa Frank Dietrich zu Kemnitz‘ Blog-Beitrag: „Die Inkompetenz als Ratgeber und ganz ohne Haftung und auch ohne Hinweis auf fehlende Haftung für den Verbraucher scheint die Handlungsgrundlage vieler Verbraucherzentralen zu sein. Schluss damit!“
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