Axel Kleinlein ist Geschäftsführer der Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten. © BdV
  • Von Juliana Demski
  • 17.08.2017 um 17:09
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lesedauer Lesedauer: ca. 01:15 Min

Im Februar 2018 soll die IDD-Richtlinie umgesetzt sein. Bis dahin gibt es allerdings noch einige Detailfragen zu klären. Die europäische Versicherungsaufsichtsbehörde Eiopa hat entsprechende Vorschläge gemacht, die EU-Kommission aber Punkte gestrichen – etwa beim Vergütungssystem. Damit beuge sie sich den Interessen der Versicherungen, urteilen die Verbraucherschützer des Bunds der Versicherten (BdV).

Bei den Änderungen gehe es unter anderem um das Provisionssystem, heißt es vom Bund der Versicherten.

Ein Beispiel, das die Verbraucherschützer nennen:

„Bekommt ein Vermittler zum Beispiel viel Geld, wenn er ein schlechtes Produkt verkauft, aber nur wenig bei Vermittlung eines Guten, besteht eine große Gefahr, dass er aufgrund des Interessenkonfliktes das schlechte Produkt empfiehlt. Während Eiopa Geldzahlungen (monetary benefit) als eine Gefahr in diesem Interessenkonflikt sieht, will die EU-Kommission diesen Punkt von der Liste der Sachverhalte streichen, mit der dieser Interessenkonflikt beschrieben werden soll.“

Der BdV spricht sich dafür aus, dass Geldzahlungen auch weiter in der Liste erfasst sind. „Gerade Geldzahlungen verschärfen den Interessenskonflikt ungemein und verhindern einen fairen Versicherungsvertrieb“, erklärt BdV-Chef Axel Kleinlein.

Darüber hinaus wolle die Kommission diese Liste als abschließend erklären. Das bedeute aber, dass „neuen und unfairen Vergütungssystemen“ weiterhin die Tür offen stehe, so Kleinlein weiter.

„Wir kennen die Kreativität der Versicherungsunternehmen, wenn es darum geht, Kundengelder in die falschen Kanäle zu schleusen und dem Vertrieb falsche Anreize zu setzen“, so der BdV-Chef.

Nur wenn die Liste nicht abschließend sei, könne auf neue Vergütungssysteme hinreichend reagiert werden.

Auch zum Produktfreigabeverfahren habe die Eiopa eigentlich einen guten Vorschlag gemacht, so die Verbraucherschützer. Die Versicherer sollten verpflichtet werden, zu erklären, für welche Kunden ihre Produkte nicht geeignet sind. Aber auch das wolle die Kommission streichen.

Kleinlein: „Dass ein Versicherer benennen muss, für wen ein Produkt ungeeignet ist, schützt Verbraucher und Vermittler gleichermaßen. Dieser Vorschlag der EU-Kommission geht daher zu Lasten der Verbraucher und Vermittler. Ein dermaßen reduziertes Verbraucherschutzniveau für den EU-Binnenmarkt ist ein Armutszeugnis für die Kompetenz der Kommission.“

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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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