- Von Juliana Demski
- 17.08.2017 um 14:11
Nicht immer sieht man Bäumen ihren Gesundheitsstatus an. Bei einem Unwetter kann es dann schnell passieren, dass sie umkippen oder herabfallende Äste Häuser, Autos oder gar Menschen gefährden.
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Daher gilt:
„Als Eigentümer eines Privatgrundstücks haben Sie eine Verkehrssicherungspflicht. Sie müssen darauf achten, keine Gefahrenquellen zu schaffen oder solche zu kontrollieren“, antworten die Experten des Rechtsschutzversicherer D.A.S. auf eine Kundenfrage.
Man müsse die Bäume und Büsche im Auge behalten, insbesondere, wenn diese „in den öffentlichen Verkehrsraum ragen“.
Wie oft sollte man prüfen?
Laut eines Urteils des Oberlandesgerichts Oldenburg (Aktenzeichen 12 U 7/17) müsse eine Prüfung „in angemessenen zeitlichen Abständen“ erfolgen. Konkretere Angaben gibt es dabei nicht. Die D.A.S.-Experten raten dazu, die eigenen Bäume gerade nach einem Sturm oder Unwetter mal genauer unter die Lupe zu nehmen.
Das gleiche gilt, wenn es bestimmte Anhaltspunkte gibt, dass der Baum nicht gesund ist. Dies sei etwa bei Pilzbefall, beschädigter Rinde oder einem halb abgebrochenen Ast der Fall. Dann müsse der Kunde aktiv werden.
„Sie sind hingegen nicht verpflichtet, für die Prüfung des Baumes regelmäßig einen Fachmann kommen zu lassen“, so die D.A.S.-Experten weiter. Das sei aber empfehlenswert, wenn man eine Erkrankung oder Beschädigung befürchte. „Andersfalls kann Ihnen doch eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorgeworfen werden“, heißt es weiter.
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