- Von Juliana Demski
- 28.07.2017 um 09:38
In großen Teilen Deutschlands kämpfen die Menschen mit Hochwasser, vollgelaufenen Kellern und überspülten Straßen.
Auf staatliche Entschädigungsleistungen kann man oft nur hoffen
Keine Entwarnung für Deutschland
„Marode Leitungen werden den Markt über Jahre hinweg beschäftigen“
Viele wissen dabei nicht, dass Wohngebäude- und Hausratversicherungen nicht jeden Schaden durch Naturereignisse übernehmen.
„Für Schäden, die beispielsweise durch Überschwemmungen und Starkregen entstehen, ist jeweils eine zusätzliche Elementardeckung nötig“, sagt Harald Neugebauer, Leiter der Schadenabteilung bei der Gothaer. „Nur dann übernimmt die Versicherung Kosten für Reparaturarbeiten am Wohngebäude wie etwa eine Gebäudetrocknung oder Instandsetzung des Mauerwerks.“
Eine Elementar-Zusatzdeckung in der Hausratversicherung kommt wiederum für beschädigtes oder zerstörtes Wohnungsinventar auf. Hier gibt es dann den Wiederbeschaffungswert zurück.
Ist es zum Schaden gekommen, müssen Versicherte einiges beachten:
Den Schaden sofort melden
Versicherungsnehmer sollten ihre Versicherung so schnell wie möglich über einen Schadenfall zu informieren. Eine detaillierte Schadenaufstellung kann man auch später noch nachreichen.
Folgeschäden vermeiden
Man sollte zudem alles Mögliche tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten – zum Beispiel beschädigte Dachfenster mit einer Plane abdecken, Wasser abpumpen oder Einrichtungsgegenstände aus dem Keller, sofern ohne Gefährdung möglich, in Sicherheit bringen.
Dokumentieren
Versicherungsnehmer sollten Schäden mithilfe von Fotos und Videos genau festhalten, um später Beweise in er Hand zu haben.
Rücksprache
Bevor es in Richtung Reparatur geht, sollte man als Geschädigter Rücksprache mit seinem Versicherer halten. Nur wer das OK hat, kann auch sichergehen, dass er das Geld zurückbekommt.
Archivieren
Auch sollte man Quittungen und Co. auf jeden Fall aufheben – unter anderem auch für die Steuererklärung.
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