- Von Juliana Demski
- 21.07.2017 um 15:31
Was ist geschehen?
Ein Autofahrer hält vor einer roten Ampel an. Kurz darauf fährt ein Fahrzeug der Bundeswehr auf das Heck seines Wagens. Den Schaden lässt er reparieren. Sein Anwalt fordert später Schadenersatz von der Versicherung des Unfallgegners.
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Dafür setzt er eine Frist von zehn Tagen an. Bei dieser bleibt es aber nicht – gleich mehrere gesetzte Fristen vergehen, und noch immer ist kein Geld da.
Grund: Zwischenzeitlich kommt es auch noch zum Streit darüber, ob der Verursacher überhaupt 100 Prozent des Schadens ersetzen muss. Etwa zwei Monate nach dem Unfall klagt der Versicherungsnehmer und bekommt dann zeitnah das Geld. So zieht er die Klage doch noch zurück.
Trotzdem kommt es zum Streit über die Verfahrenskosten.
Das Urteil
Die Verfahrenskosten muss der Versicherer übernehmen.
Warum? Es sind bereits mehr als vier bis sechs Wochen vergangen – die angemessene Zeit für die Prüfung nach einem Unfall. Deshalb sei die Klage doch gerechtfertigt gewesen, so die Richter des Landesgerichts Koblenz (Aktenzeichen 5 O 72/16).
Es habe sich zudem um einen typischen Auffahrunfall gehandelt, weshalb der Streit über die Haftungsquote für das Gericht nicht nachvollziehbar sei.
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