- Von Juliana Demski
- 19.07.2017 um 12:15
Was ist geschehen?
Eine junge Frau wird von ihrem Freund für eine andere Frau verlassen. Später sieht sie das Paar in einem Nachtclub und ertränkt ihren Frust in Alkohol.
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Danach will sie – mit fast 2 Promille im Blut – mit dem Auto ihrer Mutter nach Hause fahren und rast gegen einen Baum. Sie bleibt unverletzt, sagt den Sanitätern aber, dass sie ihren Lebensmut verloren habe.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung erstattet der Mutter den Schaden, verlangt das Geld aber von der Tochter zurück. Der Grund: Sie habe den Unfall vorsätzlich verursacht und versucht, sich umzubringen, heißt es vom Versicherer.
Das Urteil
Das Amtsgericht Augsburg stimmt dem nicht zu und gibt der Frau Recht.
Denn: Nach der entsprechenden Vorschrift im Versicherungsvertragsgesetz muss ein Familienangehöriger, der beim Versicherungsnehmer wohnt, nur dann den Schaden zurückzahlen, wenn er ihn vorsätzlich verursacht hat.
Die Versicherung könne aber nicht beweisen, dass die Frau versucht habe, Selbstmord zu begehen, urteilen die Richter. Sie habe diese Aussage erst nach dem Unfall gemacht, nicht davor.
Die Versicherung legt zwar erneut Berufung ein, das Gericht weist diese aber ab. Das Urteil ist rechtskräftig.
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