- Von Manila Klafack
- 18.07.2017 um 17:35
Pfefferminzia: Wie werden die Erträge aus Fondsanlagen in Versicherungsprodukten aktuell vom Finanzamt behandelt?
Claudia Schäfer: Momentan gilt das Transparenzprinzip. Das bedeutet, dass die Erträge beim Anleger oder Versicherungsnehmer besteuert werden und nicht beim Fonds. Zudem sichert das Halbeinkünfteverfahren eine steuerliche Begünstigung. Wer seinen privaten Versicherungsvertrag mindestens zwölf Jahre hält und bei Auszahlung 62 Jahre alt ist, versteuert lediglich die Hälfte der Erträge aus Fonds. Zudem gibt es keine laufende Besteuerung der Erträge bei Anlagen im Versicherungsmantel.
Welche Änderungen werden sich durch das im Jahr 2018 eintretende Investmentsteuergesetz ergeben?
Künftig verlagert sich die Besteuerung auf den Fonds selbst. Für inländische Dividenden gilt dann die Quellensteuer. Dies bedeutet, dass die Gesellschaft direkt 15 Prozent einbehält und an das Finanzamt abführt. Handelt es sich um inländische Immobilienerträge werden sie ebenfalls zunächst auf der Fondsebene fällig, die dieser direkt an das Finanzamt zahlt. Darum sprechen manche von dem Risiko einer Doppelbesteuerung, weil Kapitalerträge grundsätzlich jetzt auch auf Fondsebene besteuert werden. .Der Gesetzgeber bietet aber verschiedene Möglichkeiten dies zu vermeiden.
Welche Möglichkeiten wären das?
Für Anleger mit einem Rürup- oder Riestervertrag gilt, dass sie von dieser Steuer entweder pauschal freigestellt sind oder diese durch den Fond erstattet bekommen.
Private Anleger mit einem Versicherungsvertrag der so genannten 3. Schicht bekommen bei Rückkauf oder Fälligkeit eine steuerliche Freistellung von 15 Prozent der Investmenterträge, die nach dem 1. Januar 2018 angefallen sind – daraus kann sich unter Umständen sogar eine höhere Steuerentlastung für den Versicherten ergeben als in den Fonds an steuerlicher Vorbelastung entstanden ist.
Wie reagieren die Anbieter darauf?
Manche Gesellschaften arbeiten daran, separate Fonds nur für steuerbegünstigte Anleger anzubieten, zum Beispiel für Riester- oder Rürupverträge, und diese entsprechend beim Finanzamt anzumelden. Andere, so wie Standard Life Investments, streben ein Erstattungsverfahren an. Dabei wird die Anzahl zum Beispiel von Sparern der Riester- oder Rürup-Renten dem Finanzamt gemeldet, um die steuerlichen Vorteile von Beginn an geltend zu machen. Es kann auch gar nicht im Interesse des Gesetzgebers sein, Verträge mit Steuervorteilen dauerhaft mit höheren Steuern zu belasten. Das würde ja den staatlich unterstützten Produkten für eine eigenverantwortliche Altersvorsorge unabhängig von der gesetzlichen Rentenversicherung widersprechen.
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