Hauptverwaltung der Debeka in Koblenz. © Debeka
  • Von Redaktion
  • 17.07.2017 um 08:36
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Ein Brief der Debeka an eine Kundin sorgt derzeit für Aufsehen in der Branche. In dem Schreiben klärt der Versicherer über die Folgen einer Maklervollmacht auf; der Makler sei etwa berechtigt, Verträge zu kündigen und Versicherungsleistungen zu erhalten. Rechtsanwalt Jürgen Evers hält diesen Passus für „nicht vertretbar“, die Debeka versichert, es handele sich um einen Fehler. Hier kommen die Details.

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