Eine Standmitteilung für einen Kunden einer Lebensversicherung: Eine wichtige Neuerung im Rahmen der IDD-Umsetzung wird sein, dass Versicherte über den Rückkaufwert ihrer Lebensversicherung aufgeklärt werden müssen. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 07.07.2017 um 11:39
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:15 Min

Der Bundesrat hat am Freitag grünes Licht für die IDD-Richtlinie erteilt: Aber was genau wird sich jetzt ändern? Einer der wichtigsten Punkte aus Verbrauchersicht: Lebensversicherer werden künftig dazu verpflichtet, ihre Kunden über den Rückkaufswert aufzuklären und müssen außerdem ihre Standmitteilungen auf Vordermann bringen. Diese und weitere Neuerungen können Sie hier nachlesen.

Hier geht es zum Artikel.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Skip to content