Eine Standmitteilung für einen Kunden einer Lebensversicherung: Eine wichtige Neuerung im Rahmen der IDD-Umsetzung wird sein, dass Versicherte über den Rückkaufwert ihrer Lebensversicherung aufgeklärt werden müssen. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 07.07.2017 um 11:39
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Der Bundesrat hat am Freitag grünes Licht für die IDD-Richtlinie erteilt: Aber was genau wird sich jetzt ändern? Einer der wichtigsten Punkte aus Verbrauchersicht: Lebensversicherer werden künftig dazu verpflichtet, ihre Kunden über den Rückkaufswert aufzuklären und müssen außerdem ihre Standmitteilungen auf Vordermann bringen. Diese und weitere Neuerungen können Sie hier nachlesen.

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