- Von Juliana Demski
- 28.06.2017 um 16:20
Eigentlich sollte Maklern durch die IDD-Umsetzung verboten werden, Honorare von Kunden anzunehmen. Ihre Vergütung sollten sie stattdessen ausschließlich von Versicherer-Seite erhalten (wir berichteten). Dieser Plan scheint nun aber endgültig vom Tisch zu sein, wie aus Pressemitteilungen von Politikern hervorgeht.
Dampfablassen bei den Linken
So spricht Susanna Karawanskij, Mitglied der Partei Die Linke und, für ihre Fraktion Berichterstatterin zum Versicherungswesen im Finanz- sowie Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages, von einem „erneuten Kniefall vor Lobbyisten, anstatt Verbraucherschutz im Versicherungsvertrieb größer zu schreiben“.
Union und SPD hätten sich davon verabschiedet, die Honorarberatung zu stärken, schimpft die Politikerin weiter. „Stattdessen heben sie das ursprünglich geplante Honorarannahmeverbot für Versicherungsmakler auf und ermöglichen weiter Mischmodelle und damit Rosinenpickerei. Nötig wäre es stattdessen, nach einer Übergangszeit auf eine strikte Trennung von Provisions- und Honorarvergütung zu setzen.“
Die Verbraucher müssten nun weiter im Dunklen tappen, wie die Leistung ihres Maklers oder Vermittlers vergütet werde. Die Pläne der Linken hingegen sähen wie folgt aus: „Der provisionsbasierte Vertrieb ist mittelfristig zu überwinden, und eine wirklich unabhängige Versicherungsberatung/Honorarberatung muss gestärkt werden“, so Karawanskij weiter. Dafür sei die gleiche Augenhöhe von Honorarberatern und Provisionsvermittlern nötig.
Ein weiteres Problem in den Augen der Linken: die Beibehaltung des Provisionsabgabeverbots. „Die Behauptung, Verbraucher würden bei einer Weitergabe der Provisionen ihre Produktauswahl an der zu zahlenden Provision orientieren, ist empirisch nicht belegt“, so Karawanskij. Es sollte möglich sein, unterschiedlich hohe Abschlussprovisionen von unterschiedlichen Kunden zu verlangen, findet sie. „Diejenigen, die keine Beratung benötigen, müssen dafür nichts zahlen. Diejenigen, die Beratung brauchen, können dafür je nach Beratungsaufwand unabhängig von ihrer tatsächlichen Kaufentscheidung bezahlen.“
Union zufrieden mit Gesetzesentwurf
Eine ganz andere Meinung hat hingegen die CDU/CSU-Fraktion. Sie zeigt sich positiv gestimmt: „Die zahlreich vorgetragenen Bedenken gegen den ursprünglichen Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums konnten durch die in den parlamentarischen Beratungen vereinbarten Änderungen weitgehend ausgeräumt werden“, heißt es von Seiten des wirtschafts- und energiepolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer.
Die Änderungen sind laut Pfeiffer auch im Interesse der Verbraucher. „Gleichzeitig stärken wir mit dem Gesetz den Honorarberater, der nunmehr zum Beispiel auch Versicherungsverträge vermitteln darf“, so der Sprecher weiter.
Ganz durch ist das Thema IDD aber noch nicht. Morgen durchläuft die Versicherungsvertriebsrichtlinie das Plenum des Bundestages in 2. und 3. Lesung. Dass es hier aber nochmal Änderungen geben wird, ist laut Karawanskij aber eher unwahrscheinlich.
Hier geht es zu weiteren Orientierungen für Makler in Zeiten von IDD und auch Mifid 2 von Rechtsexperte Nils Wein.
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