- Von Lorenz Klein
- 23.06.2017 um 11:47
Nicht nur die Art und Weise der Vergütung werde Maklern nach Informationen des AfW-Verbandes entgegen der bisherigen politischen Planungen nicht mehr vorgeschrieben, sondern auch die Vergütung durch Privatkunden solle künftig weiterhin möglich bleiben.
„Gerade die freien Vermittler werden unter IDD besonders zu leiden haben“
„Super Beispiel, wie man es nicht machen sollte“
„Makler dürfen den Kopf nicht in den Sand stecken“
Damit werde der Regierungsentwurf zur Umsetzung der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD vor der zweiten und dritten Lesung im Bundestag entsprechend verändert, berichtet der AfW am Freitag in Berlin. Die Bundesregierung gehe damit auf die Forderungen des Verbandes ein, heißt es.
„Es ist ein guter Tag für unsere Mitglieder und alle Versicherungsmakler“, kommentiert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher die jüngste Entwicklung. „Unser deutliches Eintreten für die Interessen der Versicherungsmakler hat in der Politik Gehör gefunden. Unsere Argumente wurden verstanden“, so Rottenbacher weiter.
Gesetz soll in der kommenden Woche beschlossen werden
Ein weiterer vom AfW massiv kritisierter Punkt war eigenen Angaben zufolge die vorgesehene „Doppelbetreuungspflicht“. Diese hätte dazu geführt, dass den Versicherern die Pflicht auferlegt würde, auch Kunden mit Maklervollmacht zu betreuen oder aber Makler zu beaufsichtigen.
„Auch in diesem Punkt zeichnet sich ein Erfolg für die Unabhängigkeit der Makler ab“, so der Verband weiter. Eine detaillierte Äußerung werde man nach Veröffentlichung des überarbeiteten Gesetzentwurfs abgeben. Das Gesetz soll in der kommenden Woche beschlossen werden.
Bereits am Donnerstag ging aus einem Medienbericht hervor, dass sich zwei Vertreter des Bundesjustizministeriums auf einer Veranstaltung in Berlin entsprechend den Verlautbarungen des AfW geäußert hätten.
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