Ein Autokran liegt in einem Vorgarten in Bibergau bei Dettelbach: Bei dem Unfall wurde glücklicherweise keiner schwer verletzt. © dpa/picture alliance
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  • 15.06.2017 um 15:37
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Unternehmer, deren Geschäftserfolg maßgeblich von Maschinen abhängt, sollten sie abschließen – die Maschinenversicherung. Worauf Makler dabei achten sollten.

Ein ungewohntes Bild bot sich jüngst auf einer Baustelle in Herzogenaurach: Das Führerhaus eines Autokrans stand nahezu senkrecht in der Luft. Was war geschehen? Das 48 Tonnen schwere Gerät war beim Abbau eines Turmdrehkrans auf das Heck gekippt, als der Kranführer den etwa 50 Meter langen Ausleger des Turmdrehkrans am Haken hatte. Beim Schwenk der Last erfasste eine Windböe den Autokran, er verlor das Gleichgewicht und richtete sich auf. Verletzt wurde dabei niemand, der entstandene finanzielle Schaden war aber gewaltig. Die Gothaer regulierte den Schaden nach Feststellung der Reparaturkosten mit 400.000 Euro.

„Durchschnittlich tritt in Deutschland alle zehn Minuten ein Maschinenschaden ein“, sagt Rolf Büscher, Produktmanager Technische Versicherungen bei der Gothaer. Denn die moderne Produktion hänge in immer größerem Ausmaß auch von modernen Maschinen ab. „Aber je leistungsfähiger ein Gerät ist, desto komplizierter und empfindlicher ist es auch“, so Büscher weiter.

Für den Unternehmer kann das teure Folgen haben. Schließlich entsteht dann nicht nur der Schaden an der Maschine, den es zu beheben gilt. Oft kommt es auch zur Betriebsunterbrechung, weil die Maschine ein wesentliches Element in der Produktionskette ist. „Unvorhergesehene Reparaturen von Schäden an Maschinen und Anlagen sind oft teuer, stören den Produktionsablauf und können das Geschäftsergebnis maßgeblich beeinflussen“, erklärt Meike Horst von der Abteilung Technische Versicherungen bei der Basler.

Eine Maschinenversicherung ist daher für viele Unternehmer Pflicht. In zwei grundsätzlichen Ausprägungen ist sie zu haben. Zum einen sind stationäre Maschinen wie Fräs- und Druckmaschinen, Pumpen oder Förderanlagen abgedeckt. Zum anderen können Unternehmer fahrbare Maschinen wie Gabelstapler, Autokrane, Betonmischer oder Planierraupen versichern.

Der Mensch ist meist Schuld

„Dabei ist die Maschinenversicherung eine Allgefahrenversicherung“, sagt Horst. „Das heißt, mit wenigen Ausnahmen ist jede Form von Beschädigung oder Zerstörung mit nur einem Vertrag abgesichert“, so die Expertin weiter.

Was aber führt am häufigsten zu Schäden? Bei der VHV ist die Antwort eindeutig: „Trotz hohen Automatisierungsgrads bleibt der Faktor Mensch in einem Drittel der Schäden der Auslöser für Fehler und somit an erster Stelle der Schadenursachen“, sagt Olaf Buttkewitz, Abteilungsleiter Technische Versicherung bei der VHV Allgemeine Versicherung. „Schäden durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeit sind daher Teil des Deckungsumfangs der Maschinenversicherung.“

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