Norman Wirth ist Vorstand des AfW Bundesverbands Finanzdienstleistung © Wirth Rechtsanwaelte
  • Von Oliver Lepold
  • 15.06.2017 um 14:25
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Der Entwurf zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD in deutsches Recht traf auf heftige Kritik aus der Branche. Makler hätten demnach mit heftigen Einschränkungen zu rechnen. Norman Wirth, Vorstand des AfW Bundesverbands Finanzdienstleistung, über das Vorgehen, die Politik zu wesentlichen Änderungen im Gesetzentwurf zu überzeugen.

Pfefferminzia: Die Umsetzung der IDD in deutsches Recht hat die Branche eiskalt erwischt. Fühlen Sie sich getäuscht, da es im Vorfeld immer wieder hieß, man strebe eine Eins-zu-Eins-Umsetzung an?

Norman Wirth: Man muss unterscheiden zwischen den ehrlich gemeinten Aussagen von Fachpolitikern der Bundestagsfraktionen im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens und dem, was in der Ministerialbürokratie dann auch unter dem Einfluss der vermeintlichen Verbraucherschützer und dogmatischen Honorarberater erarbeitet wurde. Fachpolitiker der CDU und der SPD versicherten uns noch im November 2016 auf dem 13. AfW-Hauptstadtgipfel, es werde eine Eins-zu-Eins-Umsetzung der IDD in deutsches Recht geben.

Wenige Wochen später wurde dann der Gesetzesentwurf veröffentlicht, der die Branche so in Aufruhr versetzt hat. Dieser war abgestimmt zwischen den drei Ministerien für Verbraucherschutz und Justiz, Wirtschaft sowie Finanzen und in sich nicht konsistent. Jedes Ministerium hatte seine eigenen, jeweils sehr abweichenden, Partikularinteressen in den Entwurf eingearbeitet. Dieser ging dann zum Nachteil der Makler weit über einer Eins-zu-Eins-Umsetzung hinaus. Damit hatten aber die gerade erwähnten Bundestagsabgeordneten noch nichts zu tun. Ihre Arbeit am Gesetz erfolgt jetzt. Insofern kann von einer Täuschung nicht die Rede sein.

Welche geplanten Regularien benachteiligen den Vertriebsweg über Makler?

Wir haben vor allem zwei Punkte kritisiert. Einerseits das Provisionsgebot im Privatkundenbereich. Dieses Gebot beziehungsweise dieses Verbot von alternativen Vergütungsmodellen wäre unserer Ansicht nach verfassungswidrig, weil es einen massiven und nicht gerechtfertigten Eingriff in die Gewerbefreiheit der Versicherungsmakler darstellt. Wir haben hierzu ein Rechtsgutachten von Professor Schwintowski von der Humboldt Universität Berlin erstellen lassen, dass diese Auffassung nachdrücklich bestätigte.

Der AfW wurde dabei unter anderem von seinen Fördermitgliedern Maxpool, Honorarkonzept und der Standard Life aktiv und dankenswerter Weise unterstützt. Makler sollten auch weiterhin die Möglichkeit haben, sich für Servicedienstleistungen oder auch die Vermittlung von Nettopolicen oder Beratungsleistungen, die letztlich nicht zum Versicherungsabschluss führen, vom Kunden vergüten zu lassen. Der andere von uns massiv kritisierte Punkt war die vorgesehene sogenannte Doppelbetreuungspflicht. Diese würde dazu führen, dass den Versicherern die Pflicht auferlegt würde, auch Kunden mit Maklervollmacht zu betreuen oder aber Makler zu beaufsichtigen.

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Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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