- Von Juliana Demski
- 08.06.2017 um 16:30
Der Bundestag hat das Gesetz zur Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten beschlossen. Was verändert sich dadurch? Die Zurechnungszeit wird im Zeitraum von 2018 bis 2024 schrittweise vom 62. auf das 65. Lebensjahr angehoben.
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Früher wurden Betroffene bei der Berechnung ihrer Erwerbsminderungsrente so betrachtet, als hätten sie bis zum 60. Lebensjahr weitergearbeitet. Diese sogenannte Zurechnungszeit habe die Koalition bereits 2014 um zwei Jahre auf 62 Jahre erhöht, erklärt Karl Schiewerling, der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Bis zu 140 Euro mehr pro Monat
„Für neue Betroffene wird die Zurechnungszeit nun bis 2024 stufenweise um weitere drei Jahre auf 65 Jahre verlängert“, fasst Schiewerling zusammen. „Je nach Rentenbeginn bringen die beiden Gesetze dem Durchschnittsverdiener bis zu 140 Euro mehr Rente im Monat.“ Damit habe man dafür gesorgt, dass Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen die Berufstätigkeit einschränken oder ganz aufgeben müssen, „deutlich besser vor Altersarmut geschützt werden als bisher”.
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