- Von Juliana Demski
- 06.06.2017 um 16:12
Viele Autoverkäufer machen es: den Wagen abgeben, ohne ihn zuvor abgemeldet und sich um den Papierkram mit der Versicherung zu kümmern – auch für den Käufer ist das meist bequem: Er kann direkt losfahren, muss also keine Abholdienste anheuern, weil er noch keine eigene Police in der Tasche hat. Der Verkäufer muss nur darauf vertrauen, dass der neue Besitzer des Flitzers sich schnellstmöglich um eine Ummeldung kümmert – denn es kommen einige versicherungsrechtliche Fragen auf ihn zu.
Vollkasko- versus Teilkaskoversicherung
Wie ist der Diebstahl von Gegenständen aus Autos versichert?
Ein Beispiel: Ist der Käufer in der Zeit bis zur Ummeldung an einem Unfall beteiligt, muss die Versicherung des Verkäufers für den Drittschaden voll aufkommen, denn das Fahrzeug ist nach wie vor dort versichert. Der Schadensfreiheitsrabatt des Verkäufers muss dann nicht dran glauben – vielmehr der des Käufers, berichtet das Portal Anwalt.de.
Beide Seiten müssen allerdings gesamtschuldnerisch für die Versicherungsprämie des laufenden Jahres haften. Heißt: Der Versicherer kann die Prämie wahlweise vom Verkäufer oder vom Käufer fordern. Deshalb sollte man mit dem Käufer immer eine schriftliche Frist zur Ummeldung vereinbaren. Die Faustregel: Eine Woche dürfte ausreichen.
Harald
Vor 4 JahrenZitat: “Deshalb sollte man mit dem Käufer immer eine schriftliche Frist zur Ummeldung vereinbaren. Die Faustregel: Eine Woche dürfte ausreichen.”
Mit Ausnahme, man wohnt in Berlin – hier dauert die Ummeldung regelmäßig fünf bis sechs Wochen, mitunter sogar länger.
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kommentierenHarald
Vor 4 JahrenZitat: “Deshalb sollte man mit dem Käufer immer eine schriftliche Frist zur Ummeldung vereinbaren. Die Faustregel: Eine Woche dürfte ausreichen.”
Mit Ausnahme, man wohnt in Berlin – hier dauert die Ummeldung regelmäßig fünf bis sechs Wochen, mitunter sogar länger.