- Von Redaktion
- 29.05.2017 um 10:10
„Damit Verbraucher Finanzdienstleistungen wie Girokonten und Ratenkredite vergleichen können, brauchen sie einen umfassenden und objektiven Marktüberblick. Vergleichsportale bilden dies jedoch oftmals nicht ab“, sagt Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV).
Das Institut für Finanzdienstleistungen (iff) hat im Auftrag des VZBV von November bis Dezember 2016 die fünf am häufigsten genutzten Vergleichsportale für die Finanzdienstleistungen Girokonto, Ratenkredit und Kfz-Versicherung untersucht.
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Das Ergebnis: Alle untersuchten Portale vermittelten den Eindruck, Verbraucherinteressen zu bedienen. Bei drei von fünf untersuchten Portalen seien jedoch Produkte, deren Abschluss nicht über das jeweilige Portal erfolgen könne, in der Voreinstellung herausgefiltert worden. So könne es passieren, dass gerade das für Verbraucher beste Produkt ganz aus dem Vergleich herausfalle, so die Verbraucherschützer.
Laut einer vom VZBV beauftragten repräsentativen Forsa-Umfrage, glauben 48 Prozent aller Nutzer, dass Angebote nach aufsteigendem Preis angezeigt werden – also das günstigste zuerst. „Wenn Vergleichsportale Angebote von solchen Unternehmen herausfiltern, die keine Vertragspartner der Plattform sind, sollten sie sich nicht länger als objektiv präsentieren dürfen. Sie sollten deutlich als das erkennbar sein, was sie tatsächlich sind: Finanzproduktvermittler“, so Mohn. „Andernfalls täuschen sie Verbraucher, die aufgrund der Aufmachung des Portals davon ausgehen, das günstigste Produkt angezeigt zu bekommen.“
Rankings sind nicht transparent
Hinzu komme, dass bei keinem der untersuchten Produkte auf den Vergleichsportalen nachvollzogen werden konnte, ob der Marktvergleich vollständig ist. Auch die Finanzierung der untersuchten Portale, das Zustandekommen der Rankings und die Aktualität der Daten waren laut Studie nicht transparent dargelegt.
Die Verbraucherschützer fordern daher nur ein Eingreifen des Gesetzgebers, der feste Kriterien definiert. Vergleichsportalbetreiber müssten die darin beschriebenen Anforderungen erfüllen, um ihre Dienstleistungen als objektiv und unabhängig darstellen zu dürfen. Diese Kriterien müssten ein Verbot der Finanzierung durch Provisionen oder Affiliate Marketing umfassen. Sei das nicht der Fall, müssten sie sich die Vergleichsportale deutlich und an prominenter Stelle als Finanzproduktvermittler zu erkennen geben.
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