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- 24.05.2017 um 10:41
Die Einführung der Pflegeversicherung vor mehr als 20 Jahren sei ein großer sozialpolitischer Erfolg gewesen. So öffnet das Gutachten zur „Alternativen Ausgestaltung der Pflegeversicherung“ von Professor Heinz Rothgang und Diplom-Gerontologe Thomas Kalwitzk, das sie im Auftrag der Initiative „Pro Pflegereform“ erstellt haben. Trotzdem habe man damals einige Fehler gemacht. Hierzu gehöre die Einführung der Pflegeversicherung in zwei Säulen, mit der „die problematische Dualität des Krankenversicherungssystems“ auch auf die Pflegeversicherung übertragen wurde.
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Auch der Pflegebedürftigkeitsbegriff sei zu eng definiert. Und die Autoren stören sich an der strikten „ordnungs-, leistungs- und leistungserbringungsrechtlichen sektoralen Fragmentierung des Versorgungssystems in ambulante und stationäre Pflege“. Die „leistungsrechtlich unzureichende Absicherung“ führe außerdem dazu, dass der Lebensstandard bei Pflegebedürftigkeit nicht erreicht werde.
Vor diesen Hintergründen schlagen die Autoren drei Reformszenarien vor.
Reformszenario 1: Aufhebung der sektoralen Fragmentierung bei pauschalen, gedeckelten Versicherungsleistungen
Diese Aufhebung setze voraus, dass die Kosten der medizinischen Behandlungspflege vom selben Träger finanziert werden. Derzeit ist es aber so dass für die Pflege im häuslichen Bereich die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) aufkommt, während sie im stationären Sektor in den Pflegesätzen eingeschlossen ist und damit „de facto vom Heimbewohner getragen werden“ muss. Die Autoren sprechen sich dafür aus, dass die Kosten von der GKV übernommen werden sollen.
Dann müsste die „pauschale ‚all inclusive‘ -Vergütung im stationären Bereich“ durch eine Modularisierung dieser Leistungen abgelöst werden. So könnten Angehörige im Heim bestimmte Pflegeleistungen erbringen, was die Heimentgelte tendenziell reduzieren kann. Leistungsrechtlich sprechen sich die Autoren für einheitliche Höchstgrenzen für Pflegesachleistungen aus, die unabhängig vom Ort der Leistungserbringung sein sollen. Ordnungsrechtlich könne an der Gesamtverantwortung des Pflegeheims festgehalten werden, das eine Vollversorgung anbietet. Bei der einzelnen Module aber „abgewählt“ werden können. Alternativ dazu könnte man die Heime auch ordnungsrechtlich abschaffen und zu „Orten des Wohnens mit integrierten Angeboten“ machen, die die Betroffenen zuwählen können.
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