- Von Redaktion
- 23.05.2017 um 09:59
Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI, wirft den Versicherern in der Debatte um das Betriebsrentenstärkungsgesetz Scheinheiligkeit vor. Dabei geht es konkret um das geplante Garantieverbot in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), die das Gesetz vorsieht.
„Am Ziel vorbei“
Gute alte U-Kasse wird Gewinner sein
GDV fordert Garantie-Erhalt im Sozialpartnermodell
Die Versicherer halten hiervon nämlich nichts. In einem Statement vor einigen Wochen hatte Peter Schwark, Geschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), ausgeführt: „Altersvorsorge braucht nicht nur eine Partizipation an den Chancen der Kapitalmärkte, sondern auch Schutz vor Risiken für ein Mindestmaß an Planbarkeit. Eine reine Beitragszusage verknüpft mit einem Garantieverbot würde Arbeitnehmer selbst in der Rentenphase den Schwankungen der Kapitalmärkte aussetzen, ohne dass sie sich dagegen absichern können. Das wird die betriebliche Altersversorgung eher schwächen als stärken.“
Die Frage, ob und in welchem Umfang in Sozialpartnermodellen Garantien gegeben werden könnten, sollte man im Tarifvertrag lösen, so Schwark weiter, und nicht im Gesetz. Mindestens für die Rentenphase sei das Garantieverbot zu korrigieren. „Schwankende oder sogar sinkende Renten wären vor allem für Geringverdiener besonders schmerzhaft“, so Schwark.
Gehe den Versicherern nur ums Neugeschäft
Thomas Richter findet das nun eben scheinheilig von den Versicherern. In einem Gastbeitrag für das Handelsblatt (Printausgabe) schreibt er, die Unternehmen wollten nur ihr Neugeschäft schützen. Richter stuft das geplante Gesetz als positiv ein, es sei „seit langem das Beste, was die Politik zum Thema Rente vorgelegt“ habe. Die Sparer würden endlich von der „Falle aus teurer Garantie und Niedrigzins“ befreit. Denn gebe es das Angebot einer Garantie, würden viele Sparer diese wohl auch anwählen.
In der privaten Altersvorsorge würden viele Lebensversicherer selbst schon freiwillig auf die Garantien verzichten, so Richter weiter. Und zeigt Unverständnis dafür, dass etwas in der privaten Altersvorsorge in Ordnung ist, in der betrieblichen aber „gefährlich“.
Wettbewerbsverzerrung zugunsten der Versicherer
Gebe es Garantien seien Lebensversicherungen klar bevorzugt, da Pensionskassen und -fonds keine Garantien geben könnten. Das würde also zu einer „Wettbewerbsverzerrung zugunsten der Versicherungen“ führen.
Der GDV antwortete Richter derweil auf Twitter. Es gebe gute Gründe gegen ein Garantieverbot in der bAV, auch wenn der BVI das anders sehe.
Es gibt gute Gründe gegen #Garantieverbot in #bAV: https://t.co/9hFs9XHYE2 @peterschwark – auch wenn #BVI das anders sieht @handelsblatt pic.twitter.com/qc5AXYkub1
— GDV Ihre Versicherer (@gdv_de) 22. Mai 2017
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