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- 19.05.2017 um 08:51
Pflege
Bei der Pflege will die SPD eine Familienarbeitszeit einführen. „So ermöglichen wir Menschen, die Familienmitglieder pflegen, eine Freistellung von der Arbeit mit Lohnersatzleistung“, heißt es im vorläufigen Wahlprogramm. „Pflegende Angehörige können ihre Arbeitszeit für bis zu drei Monate ganz oder zum Teil reduzieren und erhalten in dieser Zeit eine Lohnersatzleistung, die sich in Höhe und Umfang am Elterngeld orientiert.“
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Wer aufgrund der Pflege von Angehörigen seine Arbeitszeit darüber hinaus länger verringern wolle, erhalte das Familiengeld für Pflege. Es soll 150 Euro monatlich betragen und wird bei einer reduzierten Beschäftigung (im Umfang von 26 bis 36 Wochenstunden) bis zu 24 Monate lang gezahlt. Zwei Angehörige könnten das Familiengeld für Pflege und die Lohnersatzleistung in Anspruch nehmen, heißt es weiter.
Regulierung / Finanzberatung
„Wir stärken die Rechte von Finanzkunden, denn sie sollen sich bei Bank-, Börsen- und Versicherungsgeschäften sicher und auf Augenhöhe mit Finanzdienstleistern bewegen können“, eröffnet die SPD in ihrem Wahlprogramm diesen Punkt. „Dafür wollen wir Auskunftssysteme regulieren und für umfassende Transparenz bei der Beratung sorgen – unter anderem durch die Stärkung der Honorarberatung als Alternative zu einer Beratung auf Provisionsbasis.“ Die Kontrolle der Finanzanlagenvermittler über die Gewerbeordnung wolle man aber auflösen. Stattdessen soll sie der Bafin unterstellt werden, „um zu einem einheitlichen Aufsichtsrecht zu gelangen“.
Bürgerversicherung
Ziel der SPD in diesem Bereich ist die paritätische Bürgerversicherung. Der Zusatzbeitrag soll abgeschafft werden. „Alle erstmalig und bislang gesetzlich Versicherten werden wir automatisch in die Bürgerversicherung aufnehmen“, heißt es. Dazu zählten auch Beamtinnen und Beamte, „für die in der Bürgerversicherung ein beihilfefähiger Tarif geschaffen wird“.
„Bisher Privatversicherte können wählen, ob sie in die Bürgerversicherung wechseln möchten“, schreibt die SPD weiter. Und: „Mit der Bürgerversicherung schaffen wir eine einheitliche Honorarordnung für Ärztinnen und Ärzte. Bislang werden Privatpatientinnen und -patienten oftmals bevorzugt, da ihre Behandlung höher vergütet wird. Das werden wir beenden. Damit richtet sich die Vergütung medizinischer Leistungen nach dem Bedarf der Patientinnen und Patienten und nicht danach, ob sie privat oder gesetzlich versichert sind.“
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