- Von Lorenz Klein
- 16.05.2017 um 17:21
Was ist geschehen?
Ein 61-jähriger Lkw-Fahrer aus Herzebrock-Clarholz touchiert aus noch ungeklärter Ursache ein Begleitfahrzeug eines Schwertransporters aus Bremerhaven, der ein Windrad in einen Windpark nach Bielefeld transportieren soll. Beim anschließenden Ausweichmanöver fährt der Lkw-Fahrer auf die Spitze des Windradflügels auf. Das 62 Meter lange Rotorblatt dreht sich daraufhin und kommt „auf beiden Fahrbahnen zum Liegen“, wie das Westfalen-Blatt unter Verweis auf Polizeiangaben berichtet. Obwohl die Fahrerkabine bei dem spektakulären Unfall komplett zerstört wird (siehe Foto), erleidet der Fahrer nur leichte Verletzungen.
Welche Schäden die Haftpflichtversicherung übernimmt
Sieben Irrtümer in der Kfz-Versicherung
Sind Beifahrer durch die Kfz-Versicherung abgesichert?
Schlimmer ergeht es einem anderen Lkw-Fahrer auf der Gegenfahrbahn: der 46-Jährige aus Bielefeld kann nicht mehr ausweichen und prallt gegen das gigantische Rad. Der Fahrer wird schwer verletzt und muss ins Krankenhaus. Ein nachfolgendes Auto eines 37-Jährigen berührt mit seinem Fahrzeugdach ebenfalls das Rotorblatt. Der Fahrer bleibt unverletzt.
Beide am Unfall beteiligte Lkws sind komplett zerstört. Die Autobahn muss in beide Richtungen gesperrt werden. Der Sachschaden beläuft sich nach Polizeiangaben auf mindestens 520.000 Euro.
Die Bergung des zerstörten Flügels gestaltet sich den Angaben zufolge als schwierig. Er solle von einer Spezialfirma in kleinere Teile zersägt werden, stehe aber unter Spannung, heißt es.
Wer kommt für den Schaden auf?
So kompliziert sich der Fall aus technischer Sicht darstellt, so gilt der spektakuläre Unfall versicherungstechnisch betrachtet eher als unproblematisch. Beim Versicherungsverband GDV ordnet man das Geschehen als eindeutigen Fall für die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ein. „Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für die Sach- und Personenschäden auf, die den Unfallopfern entstanden sind“, erklärt eine GDV-Sprecherin auf Anfrage.
Selbst wenn der Verursacher den Unfall grob fahrlässig herbeigeführt habe, würden die Schäden übernommen. „Der Kfz-Haftpflichtversicherer kann in diesem Fall den Unfallverursacher bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen“, ergänzt die Sprecherin des Verbandes.
Den genauen Unfallhergang muss die Polizei noch ermitteln. Laut Radio Bielefeld blieb die Autobahn zwischen Kreuz Bielefeld und Ostwestfalendamm noch bis in die Abendstunden gesperrt.
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