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- 11.05.2017 um 13:49
Sie soll Behandlungen abgerechnet haben, die sie gar nicht erbrachte, und die Unterschrift ihrer Patienten gefälscht haben. Davon ist die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main überzeugt.
Sie hat daher Klage wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 14 Fällen und gewerbsmäßiger Urkundenfälschung in 153 Fällen erhoben. Der Schaden soll sich auf etwa 370.000 Euro belaufen.
Aufgeflogen war das falsche Spiel, weil die Kassenärztliche Vereinigung Hessen auf Unstimmigkeiten bei den Abrechnungen gestoßen war, berichtet das Ärzteblatt.
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