- Von Lorenz Klein
- 04.05.2017 um 11:44
Die Beratung Selbstständiger gilt gemeinhin als komplexer als die von Angestellten – das gilt auch und vor allem im Bereich der Arbeitskraftabsicherung. Worauf sollten Makler achten, wenn sie sich auf diese anspruchsvolle Zielgruppe spezialisieren wollen?
Stefanie Alt: Die Absicherung von Selbstständigen ist tatsächlich häufig sehr komplex. Unternehmer tragen eine hohe soziale Verantwortung für sich und ihre Mitarbeiter. Im Zentrum steht die Frage „Was passiert mit dem Unternehmen, wenn der Chef nicht mehr arbeiten kann“?
In der Praxis ist zunächst zu prüfen, ob der Unternehmer beispielsweise aus einer Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus den Versorgungswerken der Kammerberufe Leistungsansprüche besitzt. Handelt es sich bei dem Selbstständigen beispielsweise um einen niedergelassenen Arzt oder um einen Rechtsanwalt, so bietet dessen Kammer in aller Regel bereits eine gute Grundabsicherung. Was viele jedoch nicht bedenken: Leistungen werden dort in aller Regel nur gezahlt, wenn das Kammermitglied seine Tätigkeit vollständig eingestellt hat und die Appropriation beziehungsweise die Zulassung zurückgegeben hat. Dies bedeutet aber auch eine vollständige Aufgabe des Unternehmens mit allen negativen Konsequenzen für ihn selbst und seine Mitarbeiter.
Welcher Beruf in Berufsunfähigkeitspolicen abgedeckt ist
„Berufliche Tätigkeit und Gesundheitszustand auch bei Selbstständigen entscheidend“
Was Makler bei der Umorganisationsklausel in BU-Policen beachten müssen
Wenn dies vermieden und beispielsweise auch ein zeitweiser Verlust der Arbeitskraft nicht zwingend die Aufgabe des Unternehmens zur Folge haben soll, sollte nicht nur der Unternehmer mittels einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abgesichert werden, sondern auch die Leistungsfälle versichert werden, die keine vollständige Aufgabe der Tätigkeit als Leistungsauslöser vorsehen. Die Dread-Disease-Versicherung, die die Zahlung eines Einmalkapitals für den Fall der Diagnose einer schweren Krankheit vorsieht, ist hier eine wichtige Absicherungsalternative.
Dies gilt natürlich analog nicht nur für die Kammerberufe, sondern auch für kleinere und mittlere Handwerksbetriebe. Auch dort muss die Frage beantwortet werden, wie das Unternehmen den Ausfall des Chefs finanziell verkraften kann.
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