- Von Juliana Demski
- 24.04.2017 um 15:21
Ob zur Arbeit oder als Transportmittel in Richtung Urlaub – Fahrgemeinschaften sparen Geld, und ganz nebenbei lernt man auch neue Leute kennen. Spricht also nichts dagegen, oder? Auch versicherungstechnisch gesehen nicht. Denn es gilt: Jeder Mitfahrer ist automatisch durch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers abgesichert, berichtet der Donaukurier. Und die ist hierzulande schließlich Pflicht.
In Stadtzentren ist Autofahren teurer
Versichert auch bei Glätteunfall mit Sommerreifen?
Begleitetes Fahren drückt Versicherungsprämien
„Bei einem verschuldeten Unfall sind die eigenen Mitfahrer, der Unfallgegner und dessen Mitfahrer durch die Kfz-Haftpflicht des Unfallfahrers abgesichert”, sagt Frank Bärnhof, Versicherungsexperte bei Cosmos Direkt, gegenüber der Zeitung. Und auch dann, wenn der Fahrer nichts dafür kann, sind alle versichert – das heißt: alle, nur der Fahrer selbst nicht. Dieser sollte sich mit einer privaten Unfallversicherung schützen.
Fahrten zur Arbeit
Die gesetzliche Unfallversicherung hingegen springt bei Fahrten zur Arbeit ein – zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht. Sie übernimmt zum Beispiel die Kosten für Heilbehandlungen, Berufshilfe oder Renten bei Dauerschäden. Und: Auf Arbeitswegen sind sowieso alle Arbeitnehmer durch ihren Arbeitgeber versichert. Auch dann, wenn sie im Rahmen einer Fahrgemeinschaft Umwege fahren.
Wer als Fahrer aber vor allem mit Fremden fährt und auf der sicheren Seite sein möchte, der kann seine Mitfahrer bitten, eine Haftungsfreistellung zu unterschreiben. Heißt: Sie haben im Fall der Fälle keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Private Haftpflicht empfehlenswert
Trotzdem sollten Mitfahrer beachten: Versehentlich kann jeder Mal etwas kaputtmachen. Wenn sie beispielsweise einen Kratzer am Auto des Fahrers verursachen, müssen sie das selbst bezahlen. Es sei denn, sie haben eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren