Das Verwaltungsgebäude der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) in Frankfurt am Main. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 13.04.2017 um 14:57
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:10 Min

Die Finanzaufsicht Bafin hat in einem aktuellen Rundschreiben ihre verschärften Vorschriften zur Identifikation von Neukunden per Video-Chat wieder zurückgenommen.

Hier geht es zum Artikel.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Skip to content