- Von Juliana Demski
- 06.04.2017 um 11:34
Die Stiftung Warentest berichtet von einem Fall, in dem ein Mann trotz Forderungsausfalldeckung in seiner Privathaftpflichtversicherung leer ausging. Der Mann wurde von mehreren Männern zusammengeschlagen und landete im Krankenhaus. Einer der Täter war bereits polizeibekannt, trotzdem wurde das Strafverfahren eingestellt.
Check-up-Pflicht für den Haftpflichtschutz
Warum das Lesen der Bedingungen gerade jetzt so wichtig ist
Wann zahlt meine Versicherung?
Nach rund zwei Jahren Behandlungszeit hatten sich beim Opfer ein materieller Schaden von 5.000 Euro und ein Schmerzensgeldanspruch von 10.000 Euro angesammelt. Der Täter selbst hatte weder Geld noch eine eigene Privathaftpflichtversicherung.
Deshalb wandte sich das Opfer an den eigenen Versicherer. Denn: Er erinnerte sich an die Forderungsausfalldeckung in seinem Vertrag. Wenn der Versicherte einen Schaden erleidet und der Täter nicht zahlen kann, springt die eigene Privathaftpflicht ein. Normalerweise.
In diesem Fall hatte der Versicherte das Kleingedruckte seines Vertrags allerdings nicht gründlich genug gelesen. Denn dort stand, dass der Versicherer nicht bei vorsätzlichem Handeln zahlt.
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