- Von Juliana Demski
- 06.04.2017 um 10:27
Was ist geschehen?
Eine Frau will eine private Krankenversicherung abschließen. Standardmäßig muss sie vorher die Gesundheitsfragen im Antragsformular ausfüllen. Das macht sie auch, gibt eine Fehlsichtigkeit an, unterschlägt aber, dass sie drei Jahre zuvor an einem Harnleiterleiden litt und deswegen in Behandlung war.
Zwei Monate nach Vertragsabschluss erhält sie ärztliche Behandlungen wegen eines Nierensteins. Erst dann erfährt die Versicherung von der Vorerkrankung. Daher verweigert sie der Frau die Zahlungen für alle Behandlungen, die damit in Verbindung stehen.
Die Frau klagt, der Fall landet vor Gericht.
Das Urteil
Die Richter des Oberlandesgerichts in Frankfurt geben der Versicherung Recht (Aktenzeichen: 12 U 172/13).
Im Antragsformular stehe deutlich geschrieben, dass jeder Laie alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten habe. Tue er das nicht, müsse die Versicherung auch nicht zahlen, so die Richter. Die 4.000 Euro Behandlungskosten muss die Versicherte nun selbst tragen.
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