- Von Lorenz Klein
- 05.04.2017 um 12:48
Es war der längste je am Düsseldorfer Landgericht geführte Prozess – zumindest in der ersten Instanz.
Worum geht es? Der Gründer des Düsseldorfer Versicherungskonzerns hatte 1965 in seinem Testament verfügt, dass seinem Sohn, dem heutigen Arag-Chef Paul-Otto Faßbender, sämtliche Konzernanteile des Vaters vermacht werden sollen.
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Die vier Jahre jüngere Schwester sollte nach dem Tod des Arag-Gründers im Jahr 1972 einen finanziellen Ausgleich bekommen. Doch es kam zum Streit über die angemessene Höhe des Ausgleichs.
Urteil dürfte im Sinne Faßbenders sein
Das Düsseldorfer Landgericht hat am Mittwoch geurteilt, dass Arag-Chef Faßbender seiner Schwester rund 3,5 Millionen Euro zahlen muss. Damit kommt er vergleichsweise günstig davon, schreibt das Handelsblatt über den Fall. Denn er hatte ihr demnach bereits zuvor zehn Millionen Euro als Vergleich angeboten.
Die Schwester muss laut dem Bericht nun 70 Prozent der Verfahrenskosten tragen, die auf mehrere 100.000 Euro geschätzt werden.
Allerdings sei eine Fortsetzung der Auseinandersetzung wahrscheinlich. Denn bereits vor der Entscheidung kündigte die Seite der Schwester an, in Berufung gehen zu wollen. Somit würde der Fall noch vor dem Oberlandesgericht landen.
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